Vorteile eines Pensionskassenmodells

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Ausgleich des Einkommensverlustes in der Pension.
  • Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Keine Lohnsteuer für die Arbeitgeberbeiträge, nur die Pension ist zu versteuern. Die Vorsorge über die Pensionskasse ist daher günstiger als die private Vorsorge aus dem versteuerten Einkommen.
  • Größere Sicherheit: Die Pensionsleistung ist unabhängig vom Schicksal des Unternehmens.
  • Unverfallbarkeit: Die aus den eingezahlten Beiträgen resultierenden Pensionsansprüche sind grundsätzlich sofort oder je nach Vereinbarung (spätestens nach einer Frist von maximal fünf Jahren) unverfallbar.
  • Der Arbeitgeber hat auch bei Konkurs keinen Zugriff auf das für den Arbeitnehmer eingezahlte Kapital.
  • Der Arbeitnehmer kann seine eigenen Pensionskassenbeiträge als Sonderausgaben gemäß § 18 EStG steuerlich geltend machen oder eine Prämienförderung in Anspruch nehmen.

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben. Eine Aktivierung in der Bilanz und die Bildung einer Pensionsrückstellung sind nicht erforderlich.
  • Pensionskassenbeiträge sind frei von Lohnnebenkosten. Dadurch sind sie kostengünstiger als eine entsprechende Gehaltserhöhung.
  • Die Dauer der Beitragsleistung kann befristet werden.
  • Das von der Pensionskasse verwaltete Vermögen ist von allen Steuern befreit.
  • Die Beitragszahlung endet mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen; dadurch wird ein Generationenvertrag innerhalb des Unternehmens vermieden.
  • Betriebsfremde Risiken wie die Langlebigkeit von Pensionsempfängern werden auf die Pensionskasse ausgelagert.
  • Die Einzahlung von Pensionskassenbeiträgen ist eine Sozialleistung des Unternehmens; sie steigert die Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt.

 

 

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