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Übertragung
Sicherheit für die Zukunft
| Auslagern bringt Sicherheit
Die meisten Geschäftsführer haben frühzeitig die Vorteile von Firmenpensionen erkannt und sich, qualifizierten Mitarbeitern oder der gesamten Belegschaft eine Pensionszusage erteilt. Die Finanzierung erfolgt dabei über die Dotation von Rückstellungen und über ein gesetzlich vorgeschriebenes Wertpapierdepot. Eventuell wurde zusätzlich eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Viele dieser Zusagen waren bei Erteilung durch eine steuerlich besonders attraktive Abfindungsmöglichkeit motiviert. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2000 (mit Wirksamkeit ab 2001) müssen Pensionsabfindungen über € 10.500,- (Stand 1.1.2010) allerdings voll versteuert werden. Damit scheiden die ursprünglich angedachten Abfindungsvarianten als steuerlich unattraktiv zunehmend aus.
Die Pensionskasse – die beliebteste betriebliche Pensionsvorsorge
Gerade bei der betrieblichen Pensionsvorsorge für Führungskräfte hat in den letzten Jahren ein deutlicher Wandel stattgefunden. So wird seit einigen Jahren für Neuzusagen überwiegend die Finanzierung über eine Pensionskasse gewählt. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:
- Der Aufwand ist für das Unternehmen besser kalkulierbar.
- Die Pension ist bei Pensionsantritt zur Gänze ausfinanziert.
- Die Finanzierung erfolgt über Beiträge, die voll als Betriebsausgaben anerkannt werden.
- Die Pensionszusage muss nicht über Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen werden.
- Die der Pensionskasse anvertrauten Gelder sind gänzlich vom Schicksal des Unternehmens getrennt.
Flexibilität bei Auslagerung von Firmenpensionen:
Leistungsorientiertes Modell: Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf eine der Höhe nach bestimmte Leistung im Pensionsalter.
Beitragsorientiertes Modell: Der bisher erworbene Pensionsanspruch wird als Einmalerlag in die Pensionskasse eingebracht. Ab dem Übertragungszeitpunkt wird mit laufenden Beiträgen beitragsorientiert weiterfinanziert. Die Pension zum Pensionsantritt ergibt sich aus der Verrentung des vorhandenen Guthabens.
Auslagerung anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Pensionsantritt:
Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses wird die Pensionszusage durch einen einmaligen Übertragungsbetrag (Abfindungsbetrag) abgegolten, der in die Pensionskasse eingezahlt wird. Die Pension zum Pensionsantritt ergibt sich aus der Verrentung des vorhandenen Deckungskapitals.
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