So wird es gemacht


Sie bestimmen, welcher Mitarbeiter profitieren soll!  

Zuerst legen Sie als Arbeitgeber fest, welche Mitarbeiter eine Firmenpension in Ihrem Unternehmen bekommen sollen. Bei der Auswahl müssen Sie objektive Kriterien einhalten. Sie müssen aber nicht alle Mitarbeiter in des Pensionsmodell einbeziehen. Oft werden nur die Leistungsträger in einem Unternehmen begünstigt.

Objektive Kriterien für die Auswahl der Mitarbeitergruppen sind zum Beispiel:

  • Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb
  • Lebensalter der Mitarbeiter
  • Höhe des Einkommens
  • bestimmte Qualifikationen
  • Stichtagsregelung (z.B. Firmengründung)


Rahmenbedingungen vertraglich festlegen:

Der Beitritt zur Pensionskasse erfolgt entweder über eine Betriebsvereinbarung (in Betrieben mit Betriebsrat) oder über Einzelvereinbarungen (in Betrieben ohne Betriebsrat). Weiters muss das Verhältnis zur Pensionskasse in einem Pensionskassenvertrag festgelegt werden.


Aus Arbeitgebersicht gibt es interessante Gestaltungsmöglichkeiten für diese Verträge:

  • Die Beträge sind für den Mitarbeiter erst nach 5 Jahren unverfallbar. D.h. verlässt der Mitarbeiter vorher das Unternehmen verliert er seinen Anspruch. Damit kann in den ersten Jahren eine höhere Mitarbeiterbindung erreicht werden.
  • Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann das Aussetzen, Einschränken oder sogar der Widerruf des Pensionsmodells festgelegt werden.
  • Es können variable Beiträge in der Höhe der fixen Arbeitgeberbeiträge vereinbart werden. Damit kann mehr Flexibilität für die Zukunft gewahrt werden.


Die Experten der VBV helfen Ihnen gerne das geeignete Modell für Ihr Unternehmen zu finden:

Tel.: 01/240 10-421
E-Mail: sales(SPAMSCHUTZ,BITTE_ENTFERNEN)@vbv.at
 

 
Schriftgrösse:
LOGIN
VERANLAGUNGSREPORT
SUCHE
VBV-Pensionskasse AG