Laufende Informationen

Laufende Informationen der VBV-Pensionskasse AG



1. Monatliche Pensionsabrechnung

Im Text der Überweisung informieren wir Sie über die abgerechnete Gesamt-Bruttopension, die Lohnsteuer und die Netto-Auszahlung. Die Periode bezieht sich auf den Abrechnungsmonat.
Zusätzlich finden Sie auf der Überweisung die Information über die gemeinsame Pensionsversteuerung (weitere Details dazu entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Steuerinfo").


2. Jahreslohnkonto

Spätestens Mitte März jeden Jahres bekommen Sie von uns eine Aufstellung über die im vergangenen Jahr ausbezahlten Pensionen (Lohnkonto) mit den Summen der Brutto- und Netto-Auszahlungen. Dieses Jahreslohnkonto kann jederzeit auch als Pensionsbestätigung herangezogen werden.
Erläuterungen zum Lohnkonto finden Sie im geschützten Bereich unter dem Menüpunkt "Downloads".


3. Veranlagungsergebnisse Ihrer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG)

Mit Ihrem Passwort, welches Sie von uns erhalten haben, können Sie die Veranlagungsstrategien und Ergebnisse Ihrer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft laufend verfolgen.
Unser Reporting wird laufend aktualisiert und spätestens Ende des Folgemonats stellen wir Ihnen die Ergebnisse des Vormonats zur Verfügung.


4. Leistungsnachweis

mit Kapitalstand per 31.12. - Höhe der Deckungs- und Schwankungs-Rückstellung - wird von der VBV-Pensionskasse nach der Bilanzerstellung und der Hauptversammlung versendet.


5. Änderung der Pensionshöhe

Die Information über Änderung der Pensionshöhe* erhalten Sie nach der durchgeführten Abrechnung automatisch. Daraus ist auch die rückwirkende Aufrollung und die aktuelle Pensionshöhe ersichtlich.

* der Wert der monatlichen Pension wird beginnend mit dem 01.01. des Folgejahres neu errechnet und dem erzielten Veranlagungserfolg der VRG angepasst. Dies betrifft nicht Leistungszusagen, die für die Pensionserhöhung unterschiedliche Termine bzw. Höhen der Valorisierung vertraglich vorgesehen haben.


 

Was Sie uns unbedingt schriftlich - per Post bzw. Fax - melden müssen:




1. Änderung der Wohnadresse - Mitteilung auch per E-Mail möglich


2. Die Meldung über die Änderung der Bankverbindung darf nur durch Übermittlung des dafür vorgesehenen Formulars nach Bestätigung** durch die kontoführende Bank erfolgen.


** die Bankbestätigung ist erforderlich, um im Fall des Ablebens die zu viel ausbezahlten Pensionen von der kontoführenden Bank rückfordern zu können.


3. Wenn Sie eine Witwen(r)-Pension beziehen - unverzüglich die Wiederverheiratung.


4. Die Änderung der Voraussetzungen für den Bezug einer Waisen-Pension und Einstellung der Auszahlung einer gesetzlichen Waisen-Pension.


5. Stammdatenblatt (Lebensnachweis) - wenn Sie Ihre ständige Wohnadresse außerhalb Österreichs haben, bitten wir Sie, uns einmal jährlich unaufgefordert das Stammdatenblatt zuzusenden.

 
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