|
| Ein Pensionskassenmodell bringt zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
- Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben.
- Es entstehen keine Lohnnebenkosten, ein Pensionskassenbeitrag bringt daher dem Arbeitnehmer vergleichsweise mehr und kostet den Arbeitgeber weniger als eine Lohnerhöhung.
- Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers sind von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht befreit.
- Eigenbeiträge der Mitarbeiter sind steuerbegünstigt, bzw. werden mit einer Prämie gefördert.
- Die Veranlagung durch die Pensionskasse ist von der Kapitalertragsteuer (KESt) und der Körperschaftsteuer befreit.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse sind Betriebsausgaben, die den steuerlichen Gewinn reduzieren.
Beim beitragsorientierten Modell (VBV-Zukunftspension) sind die Beiträge des Arbeitgebers mit 10% der Lohn- und Gehaltssumme der begünstigten Mitarbeiter begrenzt.
Beim leistungsorientierten Modell (VBV-Managerpension) gibt es eine steuerliche Sonderregelung, durch die mehr als 10% als Betriebsausgabe absetzbar sind: Die Pensionszusage darf 80% des letzten laufenden Bezuges nicht übersteigen. Alle zur Finanzierung dieser Zusage notwendigen Beiträge sind Betriebsausgaben.
Für Beiträge an die Pensionskasse entstehen dem Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten. Dadurch sind Pensionskassenmodelle günstiger als vergleichbare Gehaltserhöhungen.
|