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| Die Geschäftsführerzusage oder auch direkte Leistungszusage ist die optimale Form, um einzelnen Leistungsträgern und mehrheitlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern den Zugang zu einer Betriebspension zu ermöglichen.
Die Geschäftsführerzusage - wie funktioniert sie?
Ihr Unternehmen sagt einem oder bestimmten leitenden Mitarbeitern vertraglich eine Firmenpension zu. Auf Grund dieses Pensionsvertrages werden gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet, wodurch Steuern gespart werden können. Die Pensionsrückstellung wird zur Hälfte mit Wertpapieren gedeckt. Der durch die Wertpapiere nicht gedeckte Teil wird durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert. Wer kommt für die Geschäftsführerzusage in Frage?
Vor allem geschäftsführende Gesellschafter und einzelne leitende Mitarbeiter.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:
BVP-Pensionsvorsorge-Consult GmbH Obere Donaustraße 49-53 1020 Wien Tel. 01/240 10-550 info-consult@bvp.at www.bvp-consult.at
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