Fragen & Antworten für Arbeitgeber

Muss ich als Arbeitgeber alle Mitarbeiter in das Pensionsmodell einbeziehen?


Für Pensionskassenregelungen gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Differenzierung nach objektiven Kriterien ist aber zulässig. Einige Beispiele: 

Dauer der Betriebszugehörigkeit
Es ist möglich, Pensionskassenbeiträge nur für diejenigen Mitarbeiter zu leisten, die eine bestimmte Anzahl von anrechenbaren Dienstjahren im Unternehmen beschäftigt sind. Eine Staffelung der Beitragshöhe nach der Zahl der Dienstjahre ist ebenfalls zulässig, z.B. bei 5-9 Dienstjahren 3% der Bemessungsgrundlage, bei 10-14 Dienstjahren 5% etc. 

Lebensalter
Die Beitragsleistung und die Höhe der Beiträge können vom Lebensalter der Dienstnehmer abhängig gemacht werden (z.B.: 2% der Bemessungsgrundlage für Mitarbeiter zwischen 35 und 39 Jahren, 4% für Mitarbeiter zwischen 40 und 44 Jahren etc.).

Höhe des Einkommens
Gehaltsbestandteile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage werden vom System der gesetzlichen Altersvorsorge nicht erfasst, d.h. es werden dafür von der gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalt weder Beiträge eingehoben noch Leistungen erbracht. Aus diesem Grund sind Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) stärker von der so genannten Pensionslücke betroffen als Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen. Um diesen Unterschied auszugleichen, ist es möglich, eine Pensionskassenregelung nur für Mitarbeiter mit einem Gehalt über der ASVG-HBGL einzuführen. Auch eine Staffelung der Beitragshöhe nach der ASVG-HBGL ist zulässig, z.B. 2% Beitrag für Gehaltsbestandteile unter der HBGL, 20% für Gehaltsbestandteile darüber.

Weitere Differenzierungskriterien
Eine Differenzierung darf immer nur nach objektiven Kriterien erfolgen. Derartige Kriterien sind neben den oben angeführten Beispielen auch eine (objektiv belegbare und für die Berufsausübung wesentliche) Qualifikation (z.B. Steuerberater-Prüfung in einer Wirtschaftstreuhand-Kanzlei) oder die Verwendungsgruppe im Kollektivvertrag.  
  

Was ist eine Pensionskasse und welche Aufgaben erfüllt eine Pensionskasse?


Pensionskassen sind private Dienstleistungsunternehmen, die (in Österreich) in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft zu führen sind. Seit Schaffung der gesetzlichen Grundlagen (Betriebspensions- und Pensionskassengesetz, 1990) gelten sie nicht nur im Ausland, sondern auch in Österreich als die optimale Form für die Organisation, Finanzierung und Verwaltung von Betriebspensionen.

Kernaufgaben der Pensionskassen sind:
  • Verwaltung von Pensionskassenmodellen
  • Veranlagung des zugrunde liegenden Sozialkapitals
  • Auszahlung von Pensionsleistungen
      

Wie funktioniert ein Pensionskassenmodell?

  
Vor Beitritt zu einer überbetrieblichen Pensionskasse ist es notwendig, dass zwischen dem Dienstgeber und dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung im Sinne des Betriebspensionsgesetzes abgeschlossen wird. Zur Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung schließt der Dienstgeber mit einer Pensionskasse einen Pensionskassenvertrag. Inhaltlich muss der Pensionskassenvertrag die in der Betriebsvereinbarung getroffenen Regelungen umsetzen. Die Mindestinhalte von Betriebsvereinbarung und Pensionskassenvertrag sind im Betriebspensionsgesetz und im Pensionskassengesetz festgelegt. Auf Basis der Betriebsvereinbarung zahlt der Dienstgeber für den Dienstnehmer Beiträge in die Pensionskasse. Im Leistungsfall haben der Dienstnehmer oder die berechtigten Hinterbliebenen einen Leistungsanspruch gegenüber der Pensionskasse. In Unternehmen ohne Betriebsrat wird die Betriebsvereinbarung durch einen Einzelvertrag (Vertrag gemäß Vertragsmuster) ersetzt.

 

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