Vorsorge für Führungskräfte
| Belohnung für Führungskräfte
In vielen Unternehmen gehört die Managerpension bereits zu einem fixen Bestandteil des Dienstvertrages von Führungskräften. Die Attraktivität solcher Pensionszusagen liegt klar auf der Hand: Einerseits kommt es vor allem bei Managern zu erheblichen Einkommenseinbußen in der Pension, andererseits bietet die VBV-Managerpension gerade für Besserverdienende interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Beschreibung des Pensionsmodells
Das Unternehmen erteilt ausgewählten Arbeitnehmern (z.B. allen Geschäftsführern und Prokuristen) eine Pensionszusage. Diese wird als Prozentsatz vom Letztgehalt oder als Fixpension im Vertrag definiert. Die erforderlichen Beiträge werden von der Pensionskasse verwaltet und in einer eigenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft veranlagt, wobei die Kapitalerträge von allen Steuern befreit sind. Aus diesem Kapital erhält der Begünstigte eine lebenslange Alterspension. Weiters besteht eine besondere und individuell vereinbare Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge.
Praxisbeispiel:
Herr Ing. Muster ist angestellter Geschäftsführer und mit 25% an der GmbH beteiligt. Er ist 50 Jahre alt und bezieht ein Gehalt von € 70.000.- p.a.. Um die Einkommenslücke zwischen ASVG-Pension (ca. € 30.000.-p.a.) und letztem Aktivbezug zu verringern, erteilt die GmbH allen Geschäftsführern mit Arbeitnehmerstatus, was konkret nur auf Herrn Ing. Muster zutrifft, folgende Pensionszusage:
ALTERSPENSION:
Wert heute: € 20.000.- p.a. Hinterbliebenenübergang: 60%
Hieraus ergibt sich folgende Leistung: ALTERSPENSION zu Pensionsalter 65 Jahre: ca. € 26.000.- p.a.
Die Finanzierung dieser Pensionszusage erfolgt über Beiträge in der Höhe von ca. € 22.000,- p.a., welche für das Unternehmen zur Gänze als Betriebsausgabe absetzbar sind.
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