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| Die betriebliche Altersvorsorge hat als Ergänzung zum gesetzlichen Pensionssystem in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dem hat auch der Gesetzgeber durch die Novellierung mehrerer Gesetze – veröffentlicht mit dem Bundesgesetzblatt BGBl I Nr. 8/2005 vom 15.02.2005 – Rechnung getragen. So wurde zur Stärkung der 2. Säule der Altersvorsorge ein neues Produkt – die betriebliche Kollektivversicherung – eingeführt.
Dieses Pensionsmodell orientiert sich sehr stark an den schon seit dem Jahr 1990 bestehenden Pensionskassen. In den meisten Punkten hat der Gesetzgeber die Regelungen für Pensionskassen übernommen. Es gibt jedoch ein paar wesentliche Unterschiede, die nicht nur durch die unterschiedliche Produktgestaltung bedingt sind.
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