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| Vorteile für den Arbeitgeber
- Bindung von qualifizierten Mitarbeitern ans Unternehmen
- Höhere Attraktivität am Arbeitsmarkt
- Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben (in beitragsorientierten Systemen bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme der begünstigten Mitarbeiter, in leistungsorientierten Systemen ohne Höchstgrenze)
- Pensionskassenbeiträge sind von Lohnnebenkosten befreit
- Pensionszusagen sind langfristig kalkulierbar
- Es entstehen keine betriebsfremden Risken
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Beiträge sind weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig
- Die erworbenen Ansprüche werden sofort (bzw. spätestens nach 5 Jahren) unverfallbar
- Ansprüche bis € 10.500,- (Stand 1.1.2010) können bei Auflösung des Dienstverhältnisses bar abgefunden werden
- Das Sparen auf die Pension ist von der Kapitalertragsteuer befreit
- Die Pensionsleistungen können durch eigene, zusätzliche Beiträge erhöht werden
- Langfristig hohe Nettorenditen für veranlagte Beiträge führen zu höheren Leistungen als bei alternativen Vorsorgeformen
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