Betriebliche Altersvorsorge - Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Bindung von qualifizierten Mitarbeitern ans Unternehmen
  • Höhere Attraktivität am Arbeitsmarkt
  • Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben (in beitragsorientierten Systemen bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme der begünstigten Mitarbeiter, in leistungsorientierten Systemen ohne Höchstgrenze)
  • Pensionskassenbeiträge sind von Lohnnebenkosten befreit
  • Pensionszusagen sind langfristig kalkulierbar
  • Es entstehen keine betriebsfremden Risken


Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Beiträge sind weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig
  • Die erworbenen Ansprüche werden sofort (bzw. spätestens nach 5 Jahren) unverfallbar  
  • Ansprüche bis € 10.500,- (Stand 1.1.2010) können bei Auflösung des Dienstverhältnisses bar abgefunden werden
  • Das Sparen auf die Pension ist von der Kapitalertragsteuer befreit  
  • Die Pensionsleistungen können durch eigene, zusätzliche Beiträge erhöht werden
  • Langfristig hohe Nettorenditen für veranlagte Beiträge führen zu höheren Leistungen als bei alternativen Vorsorgeformen

 
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