Update der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2022)

26.02.2025 Consult

Im Juni 2022 wurde ein Update der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ veröffentlicht.

Das Update bezieht sich im Wesentlichen auf die nachfolgenden Punkte:
 

1. Behandlung von ausgelagerten und rückgedeckten Verpflichtungen (Rz 49a)

In der Rz 49a werden zwei Bewertungsmethoden beschrieben:

  • mit dem Barwert der künftigen erwartbaren Zahlungen, welche auf Basis der vertraglichen Regelungen des selbständigen Rechtsträgers zu ermitteln sind

  • Unterschiedsbetrag zwischen Gesamtpensionsverpflichtung und dem Vermögenswert, der vom selbständigen Rechtsträger gehalten wird

 

2. Konkretisierung der Behandlung von indirekten Berechtigten (Rz 32,33, 55, 56)

Für die Bewertung der Ansprüche von indirekten Berechtigten gibt es zwei Ansatzmöglichkeiten:

  • Kollektiver Ansatz

  • Individueller Ansatz

Mit der aktuellen Stellungnahme wurde klargestellt, dass der individuelle Ansatz nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig ist:

  • Hinterbliebene müssen eindeutig in der Zusage festgelegt sein (Name, Geburtsdatum) und

  • es muss sichergestellt sein, dass der Anspruch nicht auf eine weitere Person übergehen kann.

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