Mehr Überblick bei der Abfertigung NEU

04.03.2026 Vorsorgekasse Abfertigung NEU

Im Laufe eines Berufslebens können sich Abfertigungsansprüche bei mehreren Vorsorgekassen ansammeln. Doch diese Guthaben lassen sich unkompliziert zusammenlegen. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche bündeln und so mehr Übersicht über Ihre Abfertigung NEU schaffen.

Zwei Frauen im Büro arbeiten gemeinsam an Laptop und Tablet mit Finanzgrafiken und stoßen mit den Fäusten an.

Abfertigungsansprüche lassen sich einfach zusammenlegen.

Ihre Abfertigung NEU ist ein verlässlicher Begleiter durch Ihr gesamtes Berufsleben. Seit 2003 gilt in Österreich für alle neuen Dienstverhältnisse das System der Abfertigung NEU. Arbeitgeber zahlen dabei monatlich 1,53 % des Bruttogehalts ihrer Mitarbeitenden in eine Vorsorgekasse ein. Dieses Kapital gehört von Beginn an den Arbeitnehmenden – unabhängig vom jeweiligen Unternehmen – und bleibt auch bei einem Jobwechsel erhalten.

Welche Möglichkeiten bestehen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses?

Endet ein Arbeitsverhältnis, etwa durch Kündigung, Pensionierung oder einvernehmliche Auflösung, bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Das angesparte Guthaben kann ausbezahlt werden oder
  2. es verbleibt in der Vorsorgekasse und wird weiterhin veranlagt.

Fachleute empfehlen in vielen Fällen, das Kapital möglichst bis zum Pensionsantritt in der Vorsorgekasse zu belassen. Durch die langfristige Veranlagung kann sich das Guthaben weiterentwickeln und so einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Absicherung im Ruhestand leisten.

Auch bei einer Selbstkündigung bleibt der Anspruch auf Abfertigung NEU bestehen – lediglich eine sofortige Auszahlung ist in diesem Fall nicht möglich. Die Beiträge verbleiben in der Vorsorgekasse und werden bei einem späteren Dienstverhältnis weitergeführt. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind, kann die Abfertigung aus sämtlichen bisherigen Dienstverhältnissen bezogen oder weiterhin veranlagt werden. Besteht Anspruch auf eine Pensionskasse, kann die Abfertigung NEU zudem in diese übertragen und damit die künftige Zusatzpension erhöht werden.

Abfertigungsansprüche einfach zusammenlegen

Im Laufe einer Karriere kommt es häufig zu mehreren Arbeitgeberwechseln. Dadurch kann sich Abfertigungskapital bei unterschiedlichen Vorsorgekassen ansammeln. Was viele nicht wissen: Diese Guthaben lassen sich einfach und unkompliziert zusammenlegen. Eine Bündelung schafft mehr Übersicht und ermöglicht eine gebündelte Veranlagung.

Wie Sie Ihre Abfertigungsansprüche einfach zusammenlegen können, welche Voraussetzungen dafür gelten und wie die Übertragung auf Ihr VBV-Vorsorgekonto Schritt für Schritt funktioniert, erfahren Sie hier

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