Reform der betrieblichen Altersvorsorge geplant: Was sich für Unternehmen und Berechtigte ändern könnte

22.04.2026 VBV-Gruppe Vorsorgekasse Pensionskasse

Die Bundesregierung hat am 22.04.2026 erste Eckpunkte für eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge vorgestellt. Ziel ist es, die zweite Säule des Pensionssystems zu stärken, den Zugang zu erleichtern und neue Ertragschancen zu schaffen. Die Umsetzung ist ab 2027 geplant.

Buchstaben, die zusammengesetzt das Wort Reform bilden

Die Bundesregierung hat im Ministerrat erste Eckpunkte für eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge vorgestellt (hier nachzulesen). Ziel ist es, die zweite Säule des Pensionssystems nachhaltig zu stärken und für möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Die geplanten Maßnahmen sollen nach politischer Beschlussfassung, die noch aussteht, ab 2027 schrittweise umgesetzt werden.

Die Reformpläne umfassen folgende Maßnahmen

Einfacherer Zugang zur Zusatzpension für alle Beschäftigten

Künftig sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Abfertigung NEU unabhängig von bestehenden Pensionskassenverträgen in eine Pensionskasse übertragen können. Dies soll über ein standardisiertes Modell erfolgen, den sogenannten Generalpensionskassenvertrag.

Dadurch erhalten deutlich mehr Menschen Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension. Gleichzeitig kann die Abfertigung NEU gezielt für die Altersvorsorge genutzt werden, und auch für Unternehmen eröffnen sich neue Möglichkeiten in der Gestaltung von Vorsorgelösungen.

Mehr Ertragschancen in der Abfertigung NEU

Zusätzlich zur bestehenden, sehr konservativen Veranlagung der Abfertigung NEU ist eine neue Option mit deutlich höheren Ertragschancen geplant, allerdings ohne Kapitalgarantie. Insbesondere für jüngere Personen ergeben sich daraus höhere langfristige Ertragschancen. Die Nutzung dieser Option soll freiwillig erfolgen und setzt eine bewusste Entscheidung voraus.

Automatische Zusammenführung von Vorsorgekonten

Um die häufige Aufsplitterung von Abfertigungskonten zu reduzieren, ist vorgesehen, inaktive Konten nach einem angemessenen automatisch zusammenzuführen.

Steuerliche Verbesserungen für Eigenbeiträge

Eigenbeiträge in die Pensionskasse sollen künftig steuerlich noch attraktiver gestaltet werden. Geplant ist insbesondere eine Steuerfreiheit für Leistungen aus Eigenbeiträgen, wodurch die private Zusatzvorsorge innerhalb der betrieblichen Systeme weiter gestärkt wird.

Was bedeutet das für Sie?

Für Unternehmen ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge. Gleichzeitig wird diese zu einem noch stärkeren Instrument für Mitarbeiterbindung und Employer Branding. Für Berechtigte bedeutet die Reform vor allem mehr Wahlmöglichkeiten bei der Veranlagung sowie höhere mögliche Erträge bei langfristiger Perspektive. Zudem verbessert sich die Übersicht über bestehende Ansprüche.

Ein wichtiger Schritt für Ihre betriebliche Altersvorsorge

Die geplanten Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich dar. Gleichzeitig ist zu beachten, dass sich die vorgeschlagenen Änderungen derzeit noch im politischen Prozess befinden und erst beschlossen werden müssen. Eine Umsetzung ist bei entsprechender Beschlussfassung frühestens ab 2027 vorgesehen.

Als Marktführerin wird die VBV die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge aktiv begleiten und laufend informieren.

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