Stärkung der zweiten Säule – mehr Chancen, mehr Flexibilität
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen der geplanten Reform der betrieblichen Altersvorsorge kurz zusammengefasst.

Aktuell befindet sich der Entwurf der Novelle noch im politischen Abstimmungsprozess. Mit der Beschlussfassung ist Anfang Juli zu rechnen.
Was sich bei der Abfertigung NEU ändert
Die Abfertigung NEU wird zum echten Vorsorgeprodukt – mit mehr Wahlfreiheit und Renditepotenzial, denn die Reform bringt grundlegende Erweiterungen:
- Wahlfreiheit statt Einheitsmodell: Künftig können Arbeitnehmer:innen zwischen einer konservativ ausgelegten Veranlagung mit Kapitalgarantie und einer renditeorientierten Variante ohne Garantie wählen. Bei dieser renditeorientierten Variante besteht allerdings keine Herausnahmemöglichkeit vor dem Pensionsantritt (außer bei ausgewählten Härtefällen).
- Mehr Renditechancen: Diese neue renditeorientierte Variante (eine so genannte Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft, VVG) eröffnet deutlich höhere Ertragsperspektiven – insbesondere bei einem langfristigen Anlagehorizont (nach dem bei Pensionskassen schon üblichen Prudent Person Prinzip). Die Vorsorgekassen können diese Vorsorge-VG als Lebenszyklusmodell führen. Diese neue Variante ist besonders für jüngere Arbeitnehmer:innen sehr attraktiv.
- Automatische Kontozusammenführung: Inaktive Konten sollen zukünftig automatisch nach einer gewissen Zeit gebündelt werden. Das erspart den Aufwand für eigenständiges Zusammenführen der Konten und schafft für die Arbeitnehmer:innen eine bessere Übersicht.
- Einfachere Übertragung in die Pension: Mit der geplanten Reform wird die Übertragung der Abfertigung NEU in eine Pensionskasse erleichtert und diese so künftig allen Menschen in Österreich zugänglich gemacht (das war bislang nur mit bestehendem Pensionskassenvertrag möglich). Damit wird die Abfertigung NEU für noch mehr Menschen in Österreich ein Teil ihrer Zusatzpension.
Was sich bei den Pensionskassen ändert
Auch im Bereich der Pensionskassen sind wesentliche Weiterentwicklungen geplant:
- Zugang für alle: Künftig können alle Arbeitnehmer:innen an einer Pensionskassenlösung teilnehmen – unabhängig von bestehenden Firmenmodellen. Möglich wird das durch die Einführung eines „Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen, kurz SpÜV (bislang bekannt als „Generalpensionskassenvertrag“). Damit sind Zusatzpensionen aus einer Pensionskasse nun für alle Menschen in Österreich möglich. Das ist freilich nur eine Basis-Abdeckung – der erste Schritt bei der betrieblichen Altersvorsorge.
- Attraktivierung von Eigenbeiträgen: Eigenbeiträge der Arbeitnehmer:innen in die Pensionskasse sollen künftig steuerlich noch attraktiver gestaltet werden. Geplant ist insbesondere die Steuerfreiheit für Leistungen aus Eigenbeitragszahlungen, wodurch die private Zusatzvorsorge innerhalb der betrieblichen Systeme weiter gestärkt wird.
- Variable Beiträge nach betrieblichen Kennzahlen: Die Erfordernis der verpflichtend vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge wird auf 1% (statt bislang 2%) des Entgelts reduziert.
- Anpassung bei Abfindungen: Die oben genannten Eigenbeiträge können bei Pensionsantritt auch wahlweise wieder entnommen werden. Der bereits vorhandene Abfindungsgrenze bei Pensionsantritt wird auf 20.000 Euro angehoben. Das soll künftig die Verrentung von Kleinstpensionen reduzieren. Während des Erwerbslebens (bei Jobwechsel) liegt diese Abfindungsgrenze bei 10.000 Euro, um die Kapitalbindung im System zu stärken.
- Erweiterung bei Lebensphasen-Modell: Das von der VBV entwickelte und seit Jahren in der Branche eingesetzte Lebensphasenmodell – bei dem die Veranlagung je nach Alter angepasst wird – bekommt durch den Wegfall von Beschränkungen zusätzliche Wechselmöglichkeiten. Es soll ausgebaut und auf Leistungsberechtigte erweitert werden.


