Angebote & Lösungen
Entlasten Sie Ihre Personalabteilung und Lohnverrechnung
In vielen Unternehmen stellen die laufenden Pensionszusagen an ehemalige Arbeitnehmer:innen (Pensionist:innen) eine erhebliche Belastung für die Personalabteilung dar. Insbesondere im Bereich der Lohnverrechnung führt dies oft zu einem erheblichen Mehraufwand.
Hier übernimmt die VBV - Pensionsservice-Center GmbH gerne für Sie: Unsere Expert:innen übernehmen den gesamten Prozess der Pensionsabrechnung und Betreuung Ihrer Pensionist:innen, damit Sie sich wieder auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Auslagerung der Pensionsabrechnung
Durch Pensionszusagen werden wertvolle Ressourcen Ihrer Personalabteilung beansprucht. An dieser Stelle kommt die VBV - Pensionsservice-Center GmbH (PSC GmbH) ins Spiel.
Unsere Spezialist:innen übernehmen den gesamten anfallenden Aufwand der betrieblichen Pensionsabrechnungen und bieten Ihren ehemaligen Mitarbeiter:innen, den Pensionist:innen, dabei bestes Service mit langjährigem Know-how. Durch die Auslagerung der Pensionsabrechnung und der Betreuung Ihrer Pensionist:innen können Sie sich wieder verstärkt auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Gerne übernimmt die VBV - Pensionsservice-Center GmbH (PSC GmbH) die Abrechnung und Betreuung Ihrer Pensionszusagen.

Unsere Services
Nutzen Sie das Know-how der VBV - Pensionsservice-Center GmbH!
Pflege personenbezogener Daten
Alle Personendaten, wie Adressen, Bankkonten, Freibeträge, etc. werden in der SAP-Lohnverrechnung gespeichert und sind jederzeit abrufbar.
Abwicklung von jährlichen Valorisierungen
Die Durchführung und Abwicklung einer jährlichen Pensionsvalorisierung bzw. von jeglichen Sondervereinbarungen sind jederzeit möglich. Die Kennzeichnung solcher Sonderbestände ist systemtechnisch umsetzbar.
Abwicklung von Todesfällen
Die Einstellung des Pensionszuschusses erfolgt sofort nach Bekanntwerden des Todesfalles. Die notwendige Korrespondenz mit Hinterbliebenen und Notar:innen wird von der PSC GmbH durchgeführt.
Kennzeichenführung für Gruppierungen in der Abrechnung
Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten für die Kennzeichnung diverser Gruppen.
Abwicklung von Pensionsansprüchen von Pflegeheimen
Die Berechnung erfolgt nach der vorgegebenen gesetzlichen Formel. Im Falle einer Forderung von Pflegeheimen erfolgt eine monatliche Nettoüberweisung des anteiligen Bezuges an das Heim.
Meldung der Lohnzettel (L 16) ans Finanzamt
Die Jahresmeldung an das Finanzamt erfolgt immer im Februar über die Bezüge des vergangenen Jahres.
Verwaltung der Absetzbeträge
Berücksichtigung der Absetzbeträge (Alleinverdiener:innenabsetzbeträge und Alleinerhalter:innenabsetzbeträge) in der Lohnverrechnung und termingerechte Einstellung.
Abwicklung von Exekutionen
Durchführung der Drittschuldnererklärung und sonstigen Schriftverkehrs. Weiters wird die Berechnung aufgrund vorgegebener Urteile durchgeführt und die monatliche Abfuhr der Pfändungsansprüche abgewickelt.
Abwicklung der gemeinsamen Versteuerung
Der Jahres-Stammdatenabgleich wird mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger bezüglich der Aufnahme in die gemeinsame Versteuerung jährlich im Oktober abgewickelt. Die Meldung der Daten an den Dachverband der Sozialversicherungsträger gem. § 47 EStG für die gemeinsame Versteuerung erfolgt monatlich.
Möglichkeit der Abrechnung von zeitlich begrenzten Zulagen
Es besteht die Möglichkeit der Abrechnung und Auszahlung von zeitlich begrenzten Zulagen (z.B. Kinderzulagen, Familienzulagen etc.). Die für eine spätere Einstellung zu beachtenden Fristen werden von der PSC GmbH geführt und verwaltet (= Evidenzhalten der Vereinbarungen – Terminverwaltung).
Berücksichtigung von Sachbezügen
Bei der monatlichen Auszahlung können über die PSC GmbH auch Sachbezüge wie z.B. Gas oder Strom berücksichtigt werden.
Vorteile der Auslagerung
für Pensionist:innen
- Bereitstellung von Jahreslohnkonten
- Zusendung eines Entgeltnachweises bei Pensionsveränderungen
- Übermittlung einer Informationsmappe rund um die Pensionsabläufe und die Versteuerung
- Ausstellung von Bestätigungen für Behörden und Ämter
- Abwicklung der gemeinsamen Versteuerung (wenn gesetzlich möglich)
- Hotline für alle Fragen zur Firmenpension
für Unternehmen
- Verminderung des innerbetrieblichen Aufwands
- Ersparnis der Software- und Wartungskosten
- Abstimmung und Auszahlung von vorhandenen ASVG-Geldflüssen
- Überschaubarer Cashflow und Rückfluss eventueller Vorfinanzierungen bei Wegfall des Leistungsgrundes
- Personalberichtswesen, Datenlieferung und Auswertungen
- Durchführung der notwendigen Kommunikation mit Behörden und Ämtern
- Auskunftserteilung bei Prüfungen
- Dokumentation der Arbeitsabläufe
- Quartalsweise Abstimmung der Verrechnungskonten
- Abfuhr der Lohnsteuer an das Finanzamt
- Elektronischer Pensionsakt über die laufende Korrespondenz auf Personenebene