Abrechnung und Betreuung

Entlasten Sie Ihre Personalabteilung und Lohnverrechnung

In vielen Unternehmen gibt es die Verpflichtung, laufende Pensionszusagen an ehemalige Arbeitnehmer auszuzahlen. Diese Auszahlungen bedeuten für die meisten Unternehmen einen enormen Aufwand, sowohl system- als auch betreuungstechnisch. Vor allem im Bereich der Lohnverrechnung ist die Personaldecke in den meisten Unternehmen sehr dünn, und nicht selten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich ausgelastet.

Darüber hinaus werden durch Pensionszusagen wertvolle Ressourcen der Personalabteilung beansprucht. An dieser Stelle kommt die VBV - Pensionsservice-Center GmbH ins Spiel. Unsere Spezialisten übernehmen den gesamten anfallenden Aufwand der betrieblichen Pensionsabrechnungen und bieten Ihren ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei bestes Service mit langjährigem Know-how. Durch die Auslagerung der Pensionsabrechnung und der Betreuung Ihrer Pensionisten können Sie sich wieder verstärkt auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Gerne übernimmt die VBV - Pensionsservice-Center GmbH (PSC GmbH) die Abrechnung und Betreuung Ihrer Pensionszusagen.

Unsere Services

Pflege personenbezogener Daten wie Adressen, Bankkonten, Freibeträge, etc.

In der SAP-Lohnverrechnung sind alle Personendaten gespeichert und jederzeit abrufbar.

Abwicklung von jährlichen Valorisierungen der Pensionszuschüsse bzw. von jeglichen Sondervereinbarungen

Die Durchführung und Abwicklung einer jährlichen Pensionsvalorisierung ist jederzeit möglich. Die Kennzeichnung solcher Sonderbestände ist systemtechnisch umsetzbar.

Abwicklung von Todesfällen

Die Einstellung des Pensionszuschusses erfolgt sofort nach Bekanntwerden des Todesfalles. Die notwendige Korrespondenz mit Hinterbliebenen und Notaren wird von der PSC GmbH durchgeführt.

Kennzeichenführung für gewünschte Gruppierungen in der Abrechnung

Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten für die Kennzeichnung diverser Gruppen.

Abwicklung von Pensionsansprüchen von Pflegeheimen bzw. Berechnung der Pflegekosten

Die Berechnung erfolgt nach der vorgegebenen gesetzlichen Formel. Im Falle einer Forderung von Pflegeheimen erfolgt eine monatliche Nettoüberweisung des anteiligen Bezuges an das Heim.

Meldung der Lohnzettel (L 16) ans Finanzamt

Die Jahresmeldung an das Finanzamt erfolgt immer im Februar über die Bezüge des vergangenen Jahres.

Verwaltung der Alleinverdienerabsetzbeträge und Alleinerhalterabsetzbeträge

Berücksichtigung der Absetzbeträge in der Lohnverrechnung und termingerechte Einstellung.

Abwicklung von Exekutionen

Durchführung der Drittschuldnererklärung und sonstigen Schriftverkehrs. Weiters wird die Berechnung aufgrund vorgegebener Urteile durchgeführt und die monatliche Abfuhr der Pfändungsansprüche abgewickelt.

Abwicklung der gemeinsamen Versteuerung

Der Jahres-Stammdatenabgleich wird mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger bezüglich der Aufnahme in die gemeinsame Versteuerung jährlich im Oktober abgewickelt. Die Meldung der Daten an den Dachverband der Sozialversicherungsträger gem. § 47 EStG für die gemeinsame Versteuerung erfolgt monatlich.

Möglichkeit der Abrechnung von zeitlich begrenzten Zulagen

Es besteht die Möglichkeit der Abrechnung und Auszahlung von zeitlich begrenzten Zulagen (z.B. Kinderzulagen, Familienzulagen etc.). Die für eine spätere Einstellung zu beachtenden Fristen werden von der PSC GmbH geführt und verwaltet (= Evidenzhalten der Vereinbarungen – Terminverwaltung).

Berücksichtigung von Sachbezügen

Bei der monatlichen Auszahlung können über die PSC GmbH auch Sachbezüge wie z.B. Gas oder Strom berücksichtigt werden.