Unsere Serviceleistungen
Die VBV - Pensionsservice-Center GmbH (PSC GmbH) bietet Ihnen ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen zur Verwaltung und Abrechnung der Pensionsabrechnung.
Mit unserem umfangreichen Know-how und der langjährigen Erfahrung sind wir Ihre verlässliche Partnerin bei der Auslagerung von Pensionsabrechnungen.
Rundumservice bei der Pensionsabrechnung
Die VBV - Pensionsservice-Center GmbH bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen.
- Durchführung und Abwicklung einer jährlichen Pensionsvalorisierung
- Sondervereinbarungen
- Abrechnung von zeitlich begrenzten Zulagen
- Berücksichtigung von Sachbezügen
- Steuerliche Belange
- Kommunikation mit Pflegeheimen, Hinterbliebenen oder Notaren
Sie können bei allen Themen auf dem Gebiet der Pensionsabrechnung und der Betreuung von Pensionist:innen auf unser Know-how und unsere jahrelange Erfahrung zählen.

Jahreslohnkonto
Spätestens Ende März jeden Jahres erhalten alle Pensionsempfänger:innen eine Aufstellung über die im vergangenen Jahr ausbezahlten Pensionen (Lohnkonto) mit den Summen der Brutto- und Netto-Auszahlungen.
Dieses Jahreslohnkonto kann jederzeit auch als Pensionsbestätigung herangezogen werden.
Entgeltnachweis
Ein Entgeltnachweis (Abrechnung) wird immer dann verschickt, wenn sich die Höhe der laufenden Pensionsleistung verändert. Darauf sind rückwirkende Aufrollungen und die aktuelle Pensionshöhe ersichtlich.
Ein monatlicher Abrechnungsnachweis erfolgt als Text zum Bankbeleg. Die Daten der Abrechnung werden auf dem Beleg der Banküberweisung automatisch angedruckt und beinhalten alle wichtigen Daten der monatlichen Pensionsabrechnung.
Versteuerung
Die VBV - Pensionsservice-Center GmbH (PSC GmbH) übernimmt die vollständige Abwicklung aller steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Pensionsabrechnung.

Rundumbetreuung:
Die VBV - Pensionsservice-Center GmbH übernimmt die vollständige Abwicklung aller steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Pensionsabrechnung.
Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Pensionsabrechnung kümmert sich die VBV - Pensionsservice-Center GmbH (PSC GmbH) um alle steuerlichen Angelegenheiten.
Dies betrifft die korrekte Berechnung und Abfuhr der Lohnsteuer ans Finanzamt für die monatlichen Pensionszahlungen und reicht bis zur jährlichen Meldung der Lohnzettel (L16) an das Finanzamt im Februar des Folgejahres.
Alleinverdiener:innen- und Alleinerhalter:innenabsetzbeträge, Sachbezüge oder auch andere, steuerlich relevante Bezugsbestandteile (z.B. Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung gem. § 3 Abs 1 Z 15a EStG) können bei der laufenden Abrechnung der Leistungen ebenfalls berücksichtigt werden.
Falls dies vom dem:der Leistungsempfänger:in gewünscht wird, übernehmen wir gerne auch die Abwicklung der gemeinsamen Versteuerung. Der dafür erforderliche Stammdatenabgleich mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (Abklärung, ob die Aufnahme in die gemeinsame Versteuerung überhaupt möglich ist) sowie die weiteren Datenmeldungen an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger werden von der PSC GmbH vorgenommen.
Die gemeinsame Versteuerung der Firmenpension mit der gesetzlichen Pension bringt für die Leistungsempfänger:innen den Vorteil, dass – sofern es außer den Pensionszahlungen kein weiteres Einkommen gibt – zukünftig keine Steuernachzahlungen oder Steuervorauszahlungen mehr zu leisten sind.