Versteuerung

Wir übernehmen alle steuerlichen Angelegenheiten bei der Pensionsabrechnung

Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Pensionsabrechnung kümmert sich die VBV - Pensionsservice-Center GmbH (PSC GmbH) um alle steuerlichen Angelegenheiten.

Dies betrifft die korrekte Berechnung und Abfuhr der Lohnsteuer ans Finanzamt für die monatlichen Pensionszahlungen und reicht bis zur jährlichen Meldung der Lohnzettel (L16) an das Finanzamt im Februar des Folgejahres.

Alleinverdiener- und Alleinerhalterabsetzbeträge, Sachbezüge oder auch andere, steuerlich relevante Bezugsbestandteile (z.B. Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung gem. § 3 Abs 1 Z 15a EStG) können bei der laufenden Abrechnung der Leistungen ebenfalls berücksichtigt werden.

Falls dies vom Leistungsempfänger gewünscht wird, übernehmen wir gerne auch die Abwicklung der gemeinsamen Versteuerung. Der dafür erforderliche Stammdatenabgleich mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (Abklärung, ob die Aufnahme in die gemeinsame Versteuerung überhaupt möglich ist) sowie die weiteren Datenmeldungen an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger werden von der PSC GmbH vorgenommen.

Die gemeinsame Versteuerung der Firmenpension mit der gesetzlichen Pension bringt für den Leistungsempfänger den Vorteil, dass er – sofern er außer den Pensionszahlungen kein weiteres Einkommen hat – zukünftig keine Steuernachzahlungen oder Steuervorauszahlungen mehr leisten muss.