Vorsorgekassen wickeln die Abfertigung NEU ab, die für alle neuen Dienstverhältnisse seit dem 1.1.2003 gilt. Arbeitgeber sind verpflichtet, 1,53% des Bruttoeinkommens der Mitarbeiter:innen in eine Vorsorgekasse einzuzahlen.
Dieser Betrag wird bis zur Pension angespart oder man kann ihn sich nach einem Jobwechsel vorzeitig auszahlen lassen.