Abfertigungsansprüche zusammenlegen
Wenn Sie seit 2003 den Arbeitgeber gewechselt haben, haben Sie möglicherweise Vorsorgekonten bei mehreren Kassen. Sorgen Sie für mehr Überblick indem Sie alle Ansprüche auf Ihrem VBV-Vorsorgekonto zusammenführen.
Alle Ansprüche unter einem Dach
Guthaben von anderen Vorsorgekassen können Sie ganz einfach auf Ihr VBV-Vorsorgekonto übertragen. Voraussetzung ist, dass auf die anderen Konten seit drei Jahren keine Beiträge eingezahlt wurden (der Arbeitgeberwechsel liegt mindestens 3 Jahre zurück) und die VBV Ihre aktuelle Vorsorgekasse ist.
Durch das Bündeln aller Beiträge auf das VBV-Konto, profitieren Sie für Ihre gesamten Abfertigungsbeiträge von folgenden exklusiven Vorteilen:
Gerne kümmern wir uns um die kostenfreie Zusammenführung auf Ihr VBV-Konto.