„Es ist super, dass ihr telefonisch erreichbar seid und euer Kundenservice ist sehr gut – das ist heutzutage eine Seltenheit!“
Folgende Dienstnehmer:innen-Gruppen haben Anspruch auf die Abfertigung NEU:
Dienstnehmer:innen
Die Abfertigung NEU gilt uneingeschränkt für alle auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhenden Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2002 begonnen haben.
Freie Dienstnehmer:innen
Seit 01.01.2008 fallen auch jene freien Dienstverhältnisse in das System Abfertigung NEU, die der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegen und länger als einen Monat dauern.
Geringfügig Beschäftigte
Ebenso fallen seit 01.01.2003 auch geringfügig Beschäftigte in das System Abfertigung NEU.
Fallweise Beschäftigte
Seit Oktober 2016 fallen auch fallweise Beschäftigte in das System der Abfertigung NEU. Tritt ein:e Dienstnehmer:in innerhalb von zwölf Monaten wieder beim selben Dienstgeber ein, so muss dieser ab dem ersten Tag der Beschäftigung 1,53 % des Bruttomonatsgehalts an den zuständigen Sozialversicherungsträger abführen.