Abfertigungskonten zusammenlegen

Kontenzusammenlegung Abfertigungen übertragen

Aus früheren Dienstverhältnissen haben Sie Guthaben bei anderen Vorsorgekassen? 
Sorgen Sie für mehr Überblick über Ihre Abfertigung NEU, indem Sie alle Ansprüche auf Ihrem VBV-Vorsorgekonto zusammenlegen.

Alle Ansprüche unter einem Dach

Guthaben von anderen Vorsorgekassen können Sie ganz einfach auf Ihr VBV-Vorsorgekonto übertragen lassen. 

Voraussetzungen: 

  • auf die anderen Konten wurden seit drei Jahren keine Beiträge eingezahlt (der Arbeitgeberwechsel liegt mindestens drei Jahre zurück) und
  • die VBV ist Ihre aktuelle Vorsorgekasse.

Durch das Zusammenführen aller Beiträge auf das VBV-Konto, profitieren Sie für Ihre gesamten Abfertigungsbeiträge. 

Das Bild zeigt einen Tisch auf dem Zettel, ein Tablet und ein Stift liegen. Im Hintergrund sind zwei Pflanzen am Tisch zu sehen.

Vorteile durch die Kontenzusammenlegung

Bestes Langfristergebnis

Bei der VBV-Vorsorgekasse ergibt sich für Sie das beste langfristige Ergebnis aller Vorsorgekassen (seit Beginn OeKB Performancemessung 2004).

Details zur Veranlagung

Modernes Onlineservice

Mit dem Onlineservice Meine VBV haben Sie Ihren aktuellen Kontostand immer im Blick und können Ihre künftige Gesamtpension hochrechnen.

Details zu Meine VBV

Gelebte Nachhaltigkeit

Seit der Gründung vor rund 20 Jahren investieren wir das Geld unserer Kund:innen nach strengen ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien.

Mehr über Nachhaltigkeit erfahren

Konten einfach zusammenlegen

Ihre Übertragungswünsche können Sie entweder schriftlich Ihrer bisherigen Vorsorgekasse mitteilen oder unser Online-Formular zur Kontenzusammenlegung nutzen. 

Gerne kümmern wir uns anschließend für Sie um die kostenfreie Zusammenlegung auf Ihr VBV-Konto.

Kund:innen-Feedback

Heidi S.

„Es ist super, dass ihr telefonisch erreichbar seid und euer Kundenservice ist sehr gut – das ist heutzutage eine Seltenheit!“

Hermann M.

„Ihr seid die Besten – Ihr habt mir den Tag versüßt!“

Anna W.

“Echt Top, wie einfach die Kontenzusammenlegung funktioniert hat - endlich hab ich alle Guthaben auf einen Blick.” 

Mahir T.

“Danke für den Tipp. Ich hab in Meine VBV alles gefunden, das war sehr hilfreich.” 

Monique S.

„Vielen Dank für die schnelle unbürokratische Bearbeitung.“

Ich habe Fragen

Ja, nach 3 beitragsfreien Jahren in der alten Vorsorgekasse können Sie Ihr Guthaben an Ihre aktuelle Vorsorgekasse übertragen lassen. Senden Sie die schriftliche Aufforderung an die ehemalige Vorsorgekasse. Diese überweist die angesammelten Beiträge kostenlos an die aktuelle Vorsorgekasse.

Im Falle der Selbstkündigung hat der:die Arbeitnehmer:in zwar einen Abfertigungsanspruch, doch kommt es zu keiner sofortigen Auszahlung. Die angesparten Beiträge verbleiben in der Vorsorgekasse. Den Anspruch nimmt der:die Arbeitnehmer:in „im Rucksack“ mit. Hat der:die Arbeitnehmer:in bei Beendigung eines folgenden Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit sich die Abfertigung auszahlen zu lassen, so kann er:sie sich die Abfertigung aus sämtlichen vorangegangenen Arbeitsverhältnissen ebenfalls auszahlen lassen.

Sobald ein Verfügungsanspruch besteht, haben Sie folgende Verfügungsmöglichkeiten:

  • steuerfreie Weiterveranlagung,
  • steuerfreie Übertragung in die aktuell zuständige betriebliche Vorsorgekasse,
  • steuerfreie Übertragung an eine Pensionskasse, Pensionszusatzversicherung oder betriebliche Kollektivversicherung,
  • Einmalzahlung auf Ihr Bankkonto abzüglich 6% Lohnsteuer.

Da die VBV als Marktführerin jedes dritte Unternehmen in Österreich betreut, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie auch bei Ihrem neuen Arbeitgeber ebenfalls bei der VBV sein werden. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber jedoch einen Vertrag mit einer anderen Vorsorgekasse abgeschlossen hat, wechseln Sie automatisch die Vorsorgekasse.