Mein Guthaben - Mein Abfertigungsanspruch
Sie haben Ihr Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen? Dann gilt für Sie die Abfertigung NEU.
Über Ihre Abfertigungsansprüche können Sie bei Pensionsantritt verfügen.
Davor können Sie auf Ihr Guthaben nur dann zugreifen, wenn ein Dienstverhältnis endet und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruch auf Abertigung NEU
Bei Pensionsantritt, können Sie sich Ihr Guthaben (Ihre Ansprüche) entweder:
- in eine lebenslange und steuerfreie Zusatzpension bei einer Pensionskasse umwandeln oder
- steuerbegünstigt auszahlen lassen.
Vor Pensionsantritt können Sie über Ihre Ansprüche nur verfügen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen hängen mit der Beendigung Ihre Dienstverhältnisses sowie der Dauer der Beitragszahlung zusammen.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über Ihren Anspruch und Ihre Möglichkeiten über Ihr Guthaben zu verfügen.

Wann habe ich Anspruch?
Wann kann ich über mein Guthaben verfügen?
- wenn mindestens 36 Monate lang Beiträge für Sie auf Ihr Abfertigungskonto eingezahlt wurden (ggf. auch von mehreren Arbeitgebern) und
- das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt oder einvernehmlich gelöst wurde bzw. wenn es befristet war.
Nach Ende des Dienstverhältnisses besteht eine Frist von 6 Monaten, um über Ihren Anspruch zu verfügen.
Wann kann ich über mein Guthaben nicht verfügen?
- wenn weniger als drei Beschäftigungsjahre (36 Beitragsmonate) eingezahlt wurden oder
- das Beschäftigungsverhältnis auf Grund von Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung, unberechtigtem vorzeitigen Austritt beendet wurde.
In diesen Fällen können Sie über Ihr Guthaben nicht verfügen und das angesparte Kapital bleibt zur weiteren Veranlagung in der VBV-Vorsorgekasse.
Was passiert bei Pensionsantritt?
Bei Pensionsantritt und Ende der Beschäftigung haben Sie Anspruch auf Ihr Guthaben.
Weitere Details zur Ihren Verfügungsmöglichkeiten und was Sie bei Pensionsantritt über die Abfertigung NEU noch wissen sollten, finden Sie hier.
Über meinen Anspruch verfügen
Überblick in Meine VBV
In unserem Onlineservice Meine VBV haben Sie Ihren Anspruch jederzeit im Blick.
Sie erhalten in Meine VBV auch eine Information, sobald ein Anspruch auf das verfügbare Guthaben besteht. Danach können Sie zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen.
Meine Möglichkeiten
1
Weiterveranlagung
in der VBV-Vorsorgekasse - damit die VBV Ihr Geld weiter sicher, ertragreich und nachhaltig veranlagt.
2
Übertragung
an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, Betriebliche Kollektivversicherung oder in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers.
3
Auszahlung
Ihres Guthabens als Einmalzahlung (abzüglich 6% Steuer)