Mein Guthaben - Mein Abfertigungsanspruch

Abfertigung NEU Guthaben

Sie haben Ihr Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen? Dann gilt für Sie die Abfertigung NEU. 

Über Ihre Abfertigungsansprüche können Sie bei Pensionsantritt verfügen.
Davor können Sie auf Ihr Guthaben nur dann zugreifen, wenn ein Dienstverhältnis endet und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.  

Anspruch auf Abertigung NEU

Bei Pensionsantritt, können Sie sich Ihr Guthaben (Ihre Ansprüche) entweder: 

  • in eine lebenslange und steuerfreie Zusatzpension bei einer Pensionskasse umwandeln oder
  • steuerbegünstigt auszahlen lassen. 

Vor Pensionsantritt können Sie über Ihre Ansprüche nur verfügen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen hängen mit der Beendigung Ihre Dienstverhältnisses sowie der Dauer der Beitragszahlung zusammen. 

Nachfolgend erfahren Sie mehr über Ihren Anspruch und Ihre Möglichkeiten über Ihr Guthaben zu verfügen.

Das Bild zeigt eine junge Frau an ihrem Schreibtisch sitzend. Vor ihr steht ein Laptop und sie lächelt fröhlich.

Wann habe ich Anspruch?

Wann kann ich über mein Guthaben verfügen?

  • wenn mindestens 36 Monate lang Beiträge für Sie auf Ihr Abfertigungskonto eingezahlt wurden (ggf. auch von mehreren Arbeitgebern) und
  • das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt oder einvernehmlich gelöst wurde bzw. wenn es befristet war.

Nach Ende des Dienstverhältnisses besteht eine Frist von 6 Monaten, um über Ihren Anspruch zu verfügen.

Wann kann ich über mein Guthaben nicht verfügen?

  • wenn weniger als drei Beschäftigungsjahre (36 Beitragsmonate) eingezahlt wurden oder
  • das Beschäftigungsverhältnis auf Grund von Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung, unberechtigtem vorzeitigen Austritt beendet wurde. 

In diesen Fällen können Sie über Ihr Guthaben nicht verfügen und das angesparte Kapital bleibt zur weiteren Veranlagung in der VBV-Vorsorgekasse. 

Was passiert bei Pensionsantritt?


Bei Pensionsantritt und Ende der Beschäftigung haben Sie Anspruch auf Ihr Guthaben.

Weitere Details zur Ihren Verfügungsmöglichkeiten und was Sie bei Pensionsantritt über die Abfertigung NEU noch wissen sollten, finden Sie hier

Wie erfahre ich von meinem Anspruch?

Sie werden automatisch von uns informiert und müssen nicht selbst aktiv werden: Bei Beendigung Ihres Dienstverhältnisses informieren wir Sie in unserem Onlineservice Meine VBV über Ihren Anspruch und Ihre Verfügungsmöglichkeiten.  

Über meinen Anspruch verfügen

Überblick in Meine VBV

In unserem Onlineservice Meine VBV haben Sie Ihren Anspruch jederzeit im Blick.

Sie erhalten in Meine VBV auch eine Information, sobald ein Anspruch auf das verfügbare Guthaben besteht. Danach können Sie zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen. 

 

Meine Möglichkeiten

1

Weiterveranlagung

in der VBV-Vorsorgekasse - damit die VBV Ihr Geld weiter sicher, ertragreich und nachhaltig veranlagt.

2

Übertragung

an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, Betriebliche Kollektivversicherung oder in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers.

3

Auszahlung

Ihres Guthabens als Einmalzahlung (abzüglich 6% Steuer)

Meine Abfertigung berechnen

Mit dem VBV-Abfertigungsrechner können Sie Ihre künftige Abfertigung ganz einfach berechnen.

 

Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, und lassen Sie sich Ihre prognostizierten Ansprüche übersichtlich und grafisch dargestellt anzeigen.

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Ich habe Fragen

Sobald ein Verfügungsanspruch besteht, haben Sie folgende Verfügungsmöglichkeiten:

  • steuerfreie Weiterveranlagung,
  • steuerfreie Übertragung in die aktuell zuständige betriebliche Vorsorgekasse,
  • steuerfreie Übertragung an eine Pensionskasse, Pensionszusatzversicherung oder betriebliche Kollektivversicherung,
  • Einmalzahlung auf Ihr Bankkonto abzüglich 6% Lohnsteuer.

Damit ein Anspruch besteht, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
3 Einzahlungsjahre
Es werden alle Dienstverhältnisse in der Abfertigung Neu zusammengezählt, unabhängig davon in welche Vorsorgekasse einbezahlt wurde.

UND, nach Erreichen der 3 Einzahlungsjahre:
Beendigung eines Dienstverhältnisses durch einvernehmliche Auflösung oder Dienstgeberkündigung.
In jedem Fall haben Sie Anspruch, wenn Sie eine Eigenpension beziehen und Ihr Dienstverhältnis beendet ist.

Wir empfehlen Ihnen, die Abfertigung bis zu Ihrem Pensionsantritt zu sparen. Ihr Guthaben wird weiterhin für Sie in der VBV - Vorsorgekasse AG veranlagt.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über Ihre Abfertigung verfügen. Das bedeutet, dass Sie entscheiden können, was mit den eingezahlten Beiträgen und dem Kapital, das die VBV für Sie erwirtschaftet hat, geschehen soll.
 

  • Sie können Ihre Abfertigung auf Ihrem VBV-Konto belassen, damit das Kapital weiterhin nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien gewinnbringend für Sie veranlagt werden kann. Sie brauchen nichts zu tun. Wir machen das automatisch für Sie, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine andere Verfügungsvariante.
  • Sie können Ihre Abfertigung steuerfrei zur Altersvorsorge an Ihre Pensionskasse, Pensionsversicherung oder betriebliche Kollektivversicherung übertragen lassen.
  • Sie können Ihre Ansprüche auf die Vorsorgekasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen, wenn er nicht ohnehin bei der VBV ist.
  • Sie können sich Ihre Abfertigung auszahlen lassen. In diesem Fall werden jedoch 6% Lohnsteuer fällig.
     

Sobald wir vom Sozialversicherungsträger über Ihren Verfügungsanspruch informiert wurden, teilen wir Ihnen per E-Mail oder Post mit, dass Sie über Ihr Guthaben verfügen können. Bitte beachten Sie, dass eine Benachrichtigung per E-Mail nur möglich ist, wenn Sie in Meine VBV registriert sind und der Benachrichtigung per E-Mail zugestimmt haben.

Der Abfertigungsanspruch wird abzüglich 6% Lohnsteuer an Sie ausbezahlt.