Ihr Ruhestand - Ihre Wahlmöglichkeiten

Pensionsantritt Verfügungsmöglichkeiten Abfertigung NEU

Nach einem langen und engagierten Arbeitsleben ist es an der Zeit, die nächsten Schritte gut informiert und in Ruhe zu planen. Die Abfertigung NEU bietet Ihnen verschiedene Verfügungsmöglichkeiten bei Pensionsantritt – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Wir möchten Ihnen einen transparenten Überblick über Ihre Optionen geben, damit Sie die für Sie beste Entscheidung treffen können. Denn Ihr langjähriger Einsatz verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch eine sichere und gut überlegte finanzielle Zukunft.

Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten und gestalten Sie Ihren Pensionsantritt ganz nach Ihren Wünschen.

Was passiert bei Pensionsantritt?


Bei Pensionsantritt und Ende der Beschäftigung haben Sie Anspruch auf Ihr Guthaben.

Die Meldung über Ihren Pensionsantritt erhalten wir nach Ihrem Pensionsantritt vom Sozialversicherungsträger.

Sobald wir diese Meldung erhalten haben, informieren wir Sie automatisch (ca. 3 Wochen nach Pensionsantritt). Ab diesem Zeitpunkt können Sie sicher und bequem in Ihrem Onlineservice Meine VBV über Ihr Guthaben verfügen.

Das Bild zeigt ein älteres Ehepaar mit Laptop und Tablet auf dem Boden eines Wohnzimmers sitzend.

Über meinen Anspruch verfügen

Verfügungsmöglichkeiten bei Pensionsantritt

In unserem Onlineservice Meine VBV haben Sie Ihren Anspruch jederzeit im Blick.

Sie erhalten in Meine VBV auch eine Information, sobald ein Anspruch auf das verfügbare Guthaben besteht. Danach können Sie zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen. 

 

Meine Möglichkeiten

1

Übertragung an eine Pensionskasse

Ihr Guthaben wird als Arbeitnehmer:innenbeitrag an eine Pensionskasse bei der Sie Berechtigte:r im Sinne des § 5 PKG sind oder in eine Einrichtung der zusätzlichen Pensionsversicherung nach § 479 ASVG überwiesen.

2

Übertragung an eine Pensionszusatzversicherung

Ihr Guthaben wird als Einmalprämie für Ihre Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG) oder im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung nach § 93 VAG (für Selbständige nicht möglich) überwiesen.

3

Auszahlung des Guthabens

Das Guthaben wird auf Ihr Konto überwiesen. Die Steuer im Ausmaß von 6% wird von der VBV-Vorsorgekasse einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Weiterarbeiten in der Pension

Unselbständige Tätigkeit nach Pensionsantritt

Wenn Sie nach Ihrem Pensionsantritt weiter arbeiten, wird auch weiterhin für Sie in eine Vorsorgekasse einbezahlt. Ein Anspruch auf das Guthaben besteht, wenn Sie Ihr Dienstverhältnis beenden.

Weitere Informationen zur Abfertigung NEU finden Sie hier

Selbständige Tätigkeit nach Pensionsantritt

Wenn Sie nach Ihrem Pensionsantritt weiterhin selbständig tätig sind, können Sie sich aussuchen, ob Sie weiterhin Beiträge für Ihre Selbständigenvorsorge leisten möchten. Wenn Sie nicht mehr einzahlen möchten, geben Sie das bitte bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bekannt. Ihr Guthaben kann jedenfalls ausbezahlt werden.

Weitere Informationen zur Selbständigenvorsorge finden Sie hier

Ich habe Fragen

In Unternehmen mit Betriebsrat wird die Vorsorgekasse durch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bestimmt.
Wenn es im Unternehmen keinen Betriebsrat gibt, können Sie als Arbeitgeber die Vorsorgekasse auswählen – die Mitarbeiter:innen müssen darüber schriftlich informiert werden. Wenn innerhalb von zwei Wochen mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer:innen die Auswahl ablehnt, muss der Arbeitgeber eine andere Vorsorgekasse vorschlagen. Sofern auch hierdurch keine Einigung erzielt wird, entscheidet die Schlichtungsstelle über einen Antrag der beiden Streitparteien.

Es werden alle zum Zeitpunkt des Wechsels aufrechten Mitarbeiter:innen in die neue Vorsorgekasse übertragen und somit auch alle aufrechten eingezahlten Anwartschaften.

Der Arbeitgeber hat keinen Aufwand – die VBV-Vorsorgekasse erledigt alle anfallenden Aufgaben: Kündigung bei der bisherigen Vorsorgekasse, Meldung an den zuständigen Sozialversicherungsträger, Ummeldung aller aufrechten Dienstverhältnisse, Infoschreiben an die Mitarbeiter:innen, Endabrechnung mit der bisherigen Vorsorgekasse.

Ein Wechsel zur VBV-Vorsorgekasse ist jährlich zum Bilanzstichtag (31.12.) möglich. Die Kündigung bei der bisherigen Vorsorgekasse muss bis spätestens30.06. erfolgen. Die Kündigung erfolgt mittels Vollmacht auf dem Beitrittsantrag und wird von der VBV-Vorsorgekasse für Sie übernommen.

Der Wechsel der Vorsorgekasse ist mit keinen Kosten verbunden, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer:innen.