Wie können wir Ihnen helfen?
Eine Auszahlung ist möglich, wenn
- Ihr Gewerbe bzw. Ihre selbständige Tätigkeit seit 2 Jahren beendet ist UND
- Sie mind. 3 Einzahlungsjahre erreicht haben.
In jedem Fall ist eine Auszahlung bei Pensionsantritt möglich oder wenn Ihr Gewerbe bzw. Ihre selbständige Tätigkeit seit mind. 5 Jahren beendet ist.