Sie haben noch keinen Anspruch
Es werden alle Dienstverhältnisse in der Abfertigung NEU zusammengezählt, unabhängig davon in welche Vorsorgekasse einbezahlt wurde. Sobald ein Verfügungsanspruch besteht, erhalten Sie automatisch eine Meldung auf der Startseite in Ihrem Onlineservice Meine VBV. Dort können Sie auch einfach Ihren Verfügungswunsch online bekannt zu geben.
Voraussetzungen für einen Anspruch (laut Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz):
- Mindestens drei Einzahlungsjahre (seit Ihrer letzten Auszahlung)
UND, nach Erreichen der drei Einzahlungsjahre - eine einvernehmliche Auflösung oder Dienstgeberkündigung.
In jedem Fall haben Sie Anspruch, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren kein Arbeitsverhältnis haben, für das Beiträge an Vorsorgekassen geleistet werden (z.B. durch Aufenthalt im Ausland oder Selbständigkeit) oder eine Eigenpension beziehen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abfertigung zu sparen und so für Ihre Pension vorzusorgen.