Sie haben noch keinen Anspruch
Nach Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) besteht derzeit kein Auszahlungsanspruch. Sobald ein Verfügungsanspruch besteht, erhalten Sie automatisch eine Meldung auf der Startseite in Ihrem Onlineservice Meine VBV. Dort können Sie auch einfach Ihren Verfügungswunsch online bekannt zu geben.
Voraussetzungen für einen Anspruch (laut Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz):
- besteht nach drei Einzahlungsjahren und Ihr Gewerbe ruht seit mindestens zwei Jahren.
- Ihre betriebliche Tätigkeit ist seit mindestens zwei Jahren beendet.
- Ihre Gewerbeberechtigung seit mindestens zwei Jahren erloschen ist.
In jedem Fall haben Sie Anspruch, wenn Sie
- eine eigene Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen,
- seit mindestens fünf Jahren keine Beiträge mehr leisten mussten und
- Ihre betriebliche Tätigkeit beendet ist.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abfertigung zu sparen und so für Ihre Pension vorzusorgen.
Ihr Guthaben wird weiterhin für Sie in der VBV - Vorsorgekasse AG veranlagt, somit stehen Ihnen alle Serviceleistungen unserer Vorsorgekasse weiter zur Verfügung.