Sie haben noch keinen Anspruch
Ihr Arbeitgeber zahlt laufend Beiträge für Sie ein. Sobald ein Verfügungsanspruch besteht, erhalten Sie automatisch eine Meldung auf der Startseite in Ihrem Onlineservice Meine VBV. Dort können Sie auch einfach Ihren Verfügungswunsch online bekannt zu geben.
Voraussetzungen für einen Anspruch (laut Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz):
- mindestens 3 Einzahlungsjahre - seit Ihrer letzten Auszahlung (Es werden alle Dienstverhältnisse in der Abfertigung NEU zusammengezählt, unabhängig davon in welche Vorsorgekasse einbezahlt wurde.) und
- nach Erreichen der drei Einzahlungsjahre: eine einvernehmliche Auflösung oder Dienstgeberkündigung.
In jedem Fall haben Sie Anspruch, wenn Sie eine Eigenpension beziehen und Ihr Dienstverhältnis beendet ist.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abfertigung zu sparen und so für Ihre Pension vorzusorgen.