Sie haben noch keinen Anspruch

Abfertigung Verfügungsanspruch

Ihr Arbeitgeber zahlt laufend Beiträge für Sie ein. Sobald ein Verfügungsanspruch besteht, erhalten Sie automatisch eine Meldung auf der Startseite in Ihrem Onlineservice Meine VBV. Dort können Sie auch einfach Ihren Verfügungswunsch online bekannt zu geben. 

Voraussetzungen für einen Anspruch (laut Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz): 

Ihr Dienstverhältnis wurde durch einvernehmliche Auflösung oder Dienstgeberkündigung beendet. 

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abfertigung zu sparen und so für Ihre Pension vorzusorgen.

In jedem Fall haben Sie Anspruch, wenn Sie eine Eigenpension beziehen und Ihr Dienstverhältnis beendet ist.