Sie haben Ihre Verfügung beantragt

Guthaben Verfügung beantragt Auszahlungsfrist


Die gesetzliche Auszahlungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate und fünf Werktage. 

Ein Beispiel: Ihr Dienstverhältnis endet mit 30. Juni, dann erfolgt die Auszahlung am 5. Werktag im September.

Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn alle Beiträge vom Sozialversicherungsträger gemeldet und verbucht wurden.

Wir zahlen Ihr Guthaben so rasch wie möglich aus.