Pensionsarten in Österreich im Überblick

15.04.2026 VBV-Gruppe Vorsorgekasse Pensionskasse Pension Literacy

Welche Pensionsarten gibt es in Österreich? Von der klassischen Alterspension bis zur neuen Teilpension ab 2026: Dieser Überblick erklärt verständlich und kompakt, welche Ansprüche möglich sind und wovon sie abhängen.

Verschiedene Holzfiguren, die unterschiedliche Lebenslagen darstellen und ein Glas mit Münzen

In Österreich gibt es eine Reihe von verschiedenen Pensionsarten.

Das österreichische Pensionssystem kennt verschiedene Pensionsarten, die sich grundsätzlich in Eigenpensionen und Hinterbliebenenpensionen unterteilen lassen. Welche Pension im Einzelfall relevant ist, hängt unter anderem vom Alter, von den Versicherungszeiten, vom Gesundheitszustand oder von der familiären Situation ab.

Eigenpension

Eine Eigenpension erhalten Personen, die selbst einen Anspruch auf Pension erworben haben – etwa durch ihre Erwerbstätigkeit oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen.

Alterpension

Die Alterspension ist die häufigste Form der Pension in Österreich. Anspruch besteht, wenn das gesetzliche Pensionsalter erreicht wurde und ausreichend Versicherungszeiten vorliegen.

Voraussetzungen sind:

  • Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters
  • Mindestens 15 Versicherungsjahre

Derzeit liegt das gesetzliche Pensionsalter bei 65 Jahren für Männer. Für Frauen wird es schrittweise bis 2033 ebenfalls auf 65 Jahre angehoben.

Korridorpension

Die Korridorpension ermöglicht einen früheren Pensionsantritt ab 62 Jahren. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre.

Da die Pension früher bezogen wird, erfolgt ein lebenslanger Abschlag. Diese Variante richtet sich vor allem an Personen, die bereits lange im Erwerbsleben stehen und früher in den Ruhestand wechseln möchten.

Schwerarbeitspension

Die Schwerarbeitspension steht Personen zu, die über einen längeren Zeitraum unter besonders belastenden körperlichen oder psychischen Bedingungen gearbeitet haben.

Wer eine bestimmte Anzahl an sogenannten Schwerarbeitsmonaten nachweisen kann, hat die Möglichkeit, vor dem regulären Pensionsalter in Pension zu gehen.

Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension

Diese Pensionsarten kommen infrage, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.

Unterschieden wird nach Berufsgruppe:

  • Berufsunfähigkeitspension für unselbstständig Beschäftigte
  • Invaliditätspension für Selbstständige
  • Erwerbsunfähigkeitspension im öffentlichen Dienst

Die Zuerkennung erfolgt auf Basis eines medizinischen Gutachtens. In vielen Fällen wird diese Pension zunächst befristet gewährt und regelmäßig überprüft.

Neu ab 2026: Teilpension

Mit 2026 wird die Teilpension eingeführt. Sie ermöglicht einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand.

Dabei wird die Arbeitszeit reduziert, während gleichzeitig ein Teil der Pension bezogen wird. Ziel ist ein flexibler Übergang in die Pension statt eines abrupten Ausstiegs aus dem Berufsleben.

Dieses Modell kann insbesondere für Personen interessant sein, die weiterhin beruflich aktiv bleiben möchten, ihre Arbeitsbelastung jedoch reduzieren wollen.

 

Hinterbliebenenpension

Hinterbliebenenpensionen sichern Angehörige finanziell ab, wenn eine anspruchsberechtigte Person verstirbt.

Witwer- und Witwenpension

Ehepartner:innen oder eingetragene Partner:innen können Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerpension haben.

Die Höhe richtet sich nach der Pension beziehungsweise dem möglichen Pensionsanspruch der verstorbenen Person sowie nach der eigenen Einkommenssituation. Ziel ist es, den Wegfall eines wesentlichen Haushaltseinkommens abzufedern.

Waisenpension

Kinder erhalten eine Waisenpension, wenn ein Elternteil verstirbt.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich das Kind in Ausbildung – etwa in Schule, Lehre oder Studium – kann die Waisenpension bis maximal zum 27. Lebensjahr bezogen werden.

 

Fazit

Die verschiedenen Pensionsarten berücksichtigen unterschiedliche Lebenssituationen – etwa lange Erwerbstätigkeit, gesundheitliche Einschränkungen oder die Absicherung von Angehörigen.

Wer sich frühzeitig über die eigenen Möglichkeiten informiert, kann den Übergang in die Pension besser planen und wichtige Entscheidungen rechtzeitig treffen.

 

 

Nützliche Links & weiterführende Informationen
Hier einige hilfreiche Quellen, um die eigene Pensionssituation besser einschätzen zu können (für Österreich):

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/pension/2
https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsarten/Alterspension.html

Hinweis

Dieser Beitrag ist Teil der Pension-Literacy-Reihe, die grundlegendes Wissen rund um die Pension stärken soll. Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu vermitteln, wie das Pensionssystem in Österreich funktioniert, warum eine frühzeitige Auseinandersetzung damit wichtig ist und welche Faktoren die finanzielle Absicherung im Alter beeinflussen. Pension Literacy steht dabei für die verständliche und zugängliche Darstellung zentraler Zusammenhänge.

Diese Reihe wird laufend erweitert, kommende Artikel vertiefen einzelne Aspekte. Die Beiträge erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Share