Wie wird eine Pensionskassen-Pension berechnet?
Und warum spielen Rechnungszins und Schwankungsrückstellung dabei eine wichtige Rolle?

Der Rechnungszins ist kein garantierter Ertrag, sondern eine Rechengröße für die Berechnung der Pension.
Wenn man in Pension geht und Anspruch auf eine Pensionskassen-Pension hat, berechnet die Pensionskasse zunächst die Höhe der lebenslangen Pension. Diese Berechnung basiert auf Annahmen, denn niemand weiß heute, wie sich die Kapitalmärkte in den nächsten 20 oder 30 Jahren entwickeln werden.
Damit diese Berechnung möglich ist, braucht es das angesparte Kapital, die statistische Lebenserwartung und eine Annahme über den künftig erzielbaren Zins-Ertrag – es braucht eine Prognose. Und um diese konkret zu berechnen, braucht es einen Prognosezinssatz bzw. Rechnungszins.
Dieser Rechnungszins ist also kein garantierter Ertrag, sondern eine Rechengröße für die Berechnung der Pension. Die Höhe des Rechnungszinses ist im jeweiligen Pensionskassenvertrag festgelegt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Wie hoch er maximal sein darf, legt die Finanzmarktaufsicht (FMA) in der Rechnungsparameterverordnung fest. Für neu abgeschlossene Pensionskassenverträge beträgt der höchstzulässige Rechnungszins derzeit 2 %. Ältere Verträge können – je nach Abschlussjahr – höhere Rechnungszinsen aufweisen.
Ab Beginn des Pensionsbezugs wird die Pension so berechnet, als würde dieser Rechnungszins langfristig erreicht. Liegt der tatsächlich erzielte Veranlagungsertrag darunter, kann die Schwankungsrückstellung eingesetzt werden, um die Pension möglichst stabil zu halten.
Warum gibt es die Schwankungsrückstellung?
Kapitalmärkte verlaufen nicht geradlinig. In manchen Jahren werden deutlich höhere Erträge erzielt als geplant, in anderen liegen sie auch mal unter der Prognose. Damit Pensionen nicht nach jedem schlechten Börsenjahr sinken müssen, gibt es die Schwankungsrückstellung. Sie sammelt einen Teil der Erträge aus guten Jahren und kann diese in schwächeren Jahren wieder einsetzen. Erst wenn diese Reserve über längere Zeit aufgebraucht ist, können Pensionsanpassungen oder auch Kürzungen notwendig werden.
Einfach erklärt: Stellen Sie sich eine längere Autofahrt vor. Bei der Planung rechnen Sie damit, dass Ihr Auto durchschnittlich sechs Liter Treibstoff pro 100 Kilometer verbraucht. Diese Annahme entspricht dem Rechnungszins.
Verbraucht das Auto auf manchen Strecken weniger Benzin als erwartet, füllen Sie den Überschuss in einen Reservekanister. Dieser Reservekanister ist die Schwankungsrückstellung.
Verbraucht das Auto später mehr Treibstoff als geplant, können Sie auf den Reservekanister zurückgreifen. So müssen Sie nicht sofort nachtanken und kommen trotzdem ans Ziel.
Übertragen auf die Pensionskasse bedeutet das:
Der Rechnungszins ist die angenommene langfristige Verzinsung, auf deren Grundlage die Pension berechnet wird. Die Schwankungsrückstellung ist die Reserve, mit der gute Kapitalmarktjahre genutzt werden, um schwächere Jahre auszugleichen.
Gut zu wissen
Der Rechnungszins ist keine garantierte Rendite, sondern eine Rechengröße für die Berechnung der Pension.
Die Höhe des maximal zulässigen Rechnungszinses wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt und wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach gesenkt, um dem niedrigeren Zinsniveau Rechnung zu tragen.
Die Schwankungsrückstellung dient ausschließlich dazu, Wertschwankungen der Kapitalmärkte über die Zeit abzufedern und die Pensionen möglichst stabil zu halten.
Hinweis
Dieser Beitrag ist Teil der Pension-Literacy-Reihe, die grundlegendes Wissen rund um die Pension stärken soll. Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu vermitteln, wie das Pensionssystem in Österreich funktioniert, warum eine frühzeitige Auseinandersetzung damit wichtig ist und welche Faktoren die finanzielle Absicherung im Alter beeinflussen. Pension Literacy steht dabei für die verständliche und zugängliche Darstellung zentraler Zusammenhänge.
Diese Reihe wird laufend erweitert, kommende Artikel vertiefen einzelne Aspekte. Die Beiträge erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.



