Übertragung aus Vorsorgekasse

Können Sie das Guthaben in Ihrer Vorsorgekasse für eine VBV-Zusatzpension verwenden?

Ja! Zu Pensionsantritt können Sie das Kapital, das Sie bei einer oder mehreren Vorsorgekassen haben, in die VBV-Pensionskasse übertragen. 

  • Sie sparen damit 6% Steuer, die bei einer Einmalauszahlung fällig wären.
  • Die Pension aus diesem Guthaben wird lebenslang und steuerfrei ausbezahlt.

Wichtig: Bei Pensionierung müssen Sie sich innerhalb von 4 Monaten aktiv für diese Möglichkeit entscheiden, andernfalls wird Ihr Guthaben per Baranweisung ausbezahlt und versteuert.


TIPP: Pension berechnen

Nützen Sie den Vorsorgerechner in Meine VBV um eine Prognose Ihrer Gesamtpension zu erstellen. Der Rechner berücksichtigt neben Beiträgen aus der Pensions- und Vorsorgekasse nämlich auch die staatliche Pension und eventuelle private Zusatzeinkünfte.