Übertragung aus Vorsorgekasse
Können Sie das Guthaben in Ihrer Vorsorgekasse für eine VBV-Zusatzpension verwenden?
Ja! Zu Pensionsantritt können Sie das Kapital, das Sie bei einer oder mehreren Vorsorgekassen haben, in die VBV-Pensionskasse übertragen.
- Sie sparen damit 6% Steuer, die bei einer Einmalauszahlung fällig wären.
- Die Pension aus diesem Guthaben wird lebenslang und steuerfrei ausbezahlt.
Wichtig: Bei Pensionierung müssen Sie sich innerhalb von 4 Monaten aktiv für diese Möglichkeit entscheiden, andernfalls wird Ihr Guthaben per Baranweisung ausbezahlt und versteuert.
TIPP: Pension berechnen
Nützen Sie den Vorsorgerechner in Meine VBV um eine Prognose Ihrer Gesamtpension zu erstellen. Der Rechner berücksichtigt neben Beiträgen aus der Pensions- und Vorsorgekasse nämlich auch die staatliche Pension und eventuelle private Zusatzeinkünfte.
- Überweisung als Arbeitnehmerbeitrag an die VBV-Pensionskasse (wenn Sie Anwartschaftsberechtigter sind (§ 5 PKG))
- Einmalauszahlung der Anwartschaft für Selbständige und Unselbständige
- Überweisung als Einmalprämie an eine Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG)
- Überweisung als Einmalprämie an eine betriebliche Kollektivversicherung (§ 93 VAG) (Für Selbständige nicht möglich!)
- Überweisung als Arbeitnehmerbeitrag an eine Pensionsversicherung (§ 479 ASVG)
Mit unserem Vorsorgerechner können Sie eine Prognose erstellen, wie sich Übertragungen von Guthaben aus Vorsorgekassen auf Ihre Pension auswirken. Um den Vorsorgerechner zu nützen, loggen Sie sich bitte in Meine VBV ein.