Pensionsantritt
Wann erhalte ich eine VBV-Pension?
Sie selbst müssen nichts tun. Ihr Arbeitgeber meldet der VBV Ihren Austritt wegen Pensionierung aus dem Unternehmen (Austrittsmeldung). Aufgrund vertraglicher Regelungen (Nachverrechnung von Beiträgen uÄ.) kann es zu einer zeitlich verzögerten Bearbeitung kommen.
Wenn Ihre Pensionskassenvereinbarung nichts anderes festlegt, beginnt Ihr Anspruch auf eine VBV-Pension mit dem Antritt Ihrer ASVG-Pension. In einigen Fällen gibt es jedoch einen Abfertigungszeitraum, sodass die Auszahlung der VBV-Pension um die Anzahl der Abfertigungsmonate verzögert wird.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie nicht direkt bei dem Arbeitgeber in Pension gehen, der für Sie ein Pensionskassenmodell abgeschlossen hat (und Sie sich somit im Status beitragsfrei befinden), kontaktieren Sie bitte unsere Serviceline.
Der Weg zur VBV-Pension
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Infobrief der VBV-Pensionskasse
Sie erfahren die Höhe Ihrer Anfangspension und die Zahlungsmodalitäten der Pension, außerdem erhalten Sie den Antrag auf "Abruf der Pensionskassenpension", Formulare und Informationen zur Versteuerung.
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Antrag und Formulare ausfüllen
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag "Abruf der Pensionskassenpension“ sowie die Formulare "Personendatenblatt" und "Bankbestätigung", die Sie im Onlineservice Meine VBV erhalten haben.
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Auszahlung
Nach Verarbeitung des Antrags wird mit der Pensionsauszahlung begonnen, unmittelbar davor erhalten Sie vom Pensionsservice-Center Ihre Abrechnung.
Meine VBV
Das Onlineservice
Meine VBV ist die zentrale Informationsplattform der gesamten VBV-Gruppe und bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen.
Das Onlineservice bietet Kund:innen der VBV-Pensionskasse alle Informationen rund um das eigene Pensionskassenmodell, den Kapitalstand, einbezahlte Beiträge sowie Veranlagungsergebnisse. Durch Ihr persönliches Postfach ist eine rasche und sichere Kommunikation mit der VBV möglich. Die jährliche Information zur Beitrags- und Kapitalentwicklung (IBK) und für Pensionist:innen der Leistungsnachweis werden ebenfalls in Meine VBV zugestellt. Ein erweiterter Vorsorgerechner rundet das Angebot ab.
Weitere Informationen zum Onlineservice Meine VBV und zur Registrierung erhalten Sie hier.
Laufende Informationen in Meine VBV
Jahreslohnkonto
Spätestens Mitte März jeden Jahres erhalten Sie in Meine VBV eine Aufstellung über die im vergangenen Jahr ausbezahlten Pensionen (Lohnkonto) mit den Summen der Brutto- und Netto-Auszahlungen. Dieses Jahreslohnkonto kann jederzeit auch als Pensionsbestätigung herangezogen werden.
Monatliche Pensionsabrechnung
In Meine VBV können Sie Ihre monatlichen Pensionsabrechnungen abrufen.
Zusätzlich informiert Sie der Überweisungstext Ihrer monatlichen Pensionsauszahlung über die Gesamt-Bruttopension, die Lohnsteuer und Ihre Netto-Auszahlung. Außerdem sehen Sie bei der Überweisung, ob eine gemeinsame Versteuerung mit der staatlichen Pension erfolgt.
Leistungsnachweis
Sie bekommen Ihren Leistungsnachweis mit Kapitalstand per 31.12. (Höhe der Deckungs- und Schwankungsrückstellung) jährlich nach der Bilanzerstellung und der Hauptversammlung (im Juni) in Meine VBV zugestellt.
Warum wird die Pension jährlich neu berechnet?
Das angesparte Kapital wird alljährlich zum Bilanzstichtag der Pensionskasse unter Berücksichtigung des rechnungsmäßigen Überschusses, des versicherungstechnischen Ergebnisses (z.B. Sterblichkeitsgewinne/ -verluste) und des tatsächlichen Veranlagungsergebnisses und unter Beachtung der Vorschriften über die Schwankungsrückstellung (§§ 24 und 24a PKG) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bewertet. Der Kapitalbetrag, der sich aus dieser Rechnung ergibt, wird nach den Grundsätzen des genehmigten Geschäftsplanes verrentet und somit die Pensionshöhe für das laufende Jahr ermittelt.
Der Rechnungszins ist dabei jener Wert, der bei einem ausgeglichenen technischen Ergebnis in der Veranlagung notwendig ist, um eine gleich bleibende Pension zahlen zu können. Daraus ergibt sich, dass es bei der Pensionshöhe zu Schwankungen in Form von Pensionskürzungen oder -erhöhungen kommen kann.
Ab dem auf den Zahlungsbeginn folgenden 1.1. jeden Jahres wird die für Dezember des Vorjahres ausbezahlte Pension in unveränderter Höhe als Akonto-Pension bis zum endgültigen Feststehen der für die Neubewertung erforderlichen Ergebnisse weiter geleistet.
Mit dem Feststehen dieses Ergebnisses des Vorjahres wird die Höhe der Pension für das laufende Jahr endgültig festgestellt und rückwirkend eine Aufrollung der Akonto-Pensionszahlungen ab dem 1.1. des Jahres durchgeführt. Der positive bzw. negative Saldo wird bei einer entsprechenden Nachverrechnung berücksichtigt.
Leistungszusagen sind davon nicht betroffen, da diese für die Pensionserhöhung unterschiedliche Termine bzw. Höhen der Valorisierung vertraglich vorgesehen haben.
Persönliche Daten ändern
Hauptwohnsitz
Sie können Ihre Adresse in Meine VBV selbst ändern, indem Sie nach dem Login rechts oben auf Ihren Namen klicken. Alternativ können Sie uns auch eine Kopie Ihres Meldezettels schicken.
Familienstand
Sollte sich eine Änderung bei Ihrem Familienstand ergeben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Bankverbindung
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, dann senden Sie uns bitte eine Bankbestätigung zu.
Sie haben noch weitere Fragen?
Schicken Sie uns eine Nachricht im Onlineservice Meine VBV!
VBV-Pensionsservice
Für ein rasches Service geben Sie bitte bei jeder Kontaktaufnahme Ihre SV-Nummer an.