Ihre private Zukunftsvorsorge übertragen

Wenn Sie Ihr Guthaben aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge in die Pensionskasse einbringen, genießen Sie gegenüber einer Barauszahlung folgende Vorteile:

  • Keine Rückzahlung der halben Prämie
  • Keine Nachversteuerung der Kapitalerträge
  • Die Übertragung erhöht Ihre zukünftige VBV-Pension!

Information zur Übertragung Ihrer privaten Zukunftsvorsorge (§§ 108g-i EStG) (PDF 2 MB)