Erhöhen Sie Ihre Pension

Nutzen Sie Ihre Firmenpension auch zur privaten Altersvorsorge und erhöhen Sie so Ihre zukünftige Zusatzpension.
Das Beste daran: Sie müssen kein neues Vorsorgeprodukt abschließen. Sie können nämlich unabhängig von den Beiträgen Ihres Arbeitgebers jährlich bis zu 1.000 Euro als Eigenbeitrag auf Ihr VBV-Pensionskassenkonto einzahlen (gem. § 108a EStG). 

So erhöhen Sie Ihre Zusatzpension mit Eigenbeiträgen

Zahlen Sie Eigenbeiträge, um Ihre spätere Zusatzpension zu erhöhen. In Meine VBV können Sie Eigenbeiträge bequem online einzahlen, aber auch jederzeit bearbeiten oder aussetzen. Für Eigenbeiträge bis zu 1.000 Euro jährlich erhalten Sie derzeit eine staatliche Prämie von 4,25%. 

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Eigenbeiträge zahlen

Wickeln Sie Eigenbeiträge direkt über die Gehaltsverrechnung Ihres Arbeitgebers ab oder zahlen Sie bequem online im Onlineservice Meine VBV ein.

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Staatliche Prämie beantragen

Reichen Sie den Antrag auf staatliche Prämie einmalig bei der VBV-Pensionskasse ein. Danach wird die Prämie jährlich automatisch gutgeschrieben. Den Antrag können Sie online in Meine VBV ausfüllen.

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Berechnen Sie Ihre Zusatzpension

Mit dem Vorsorgerechner in Meine VBV können Sie eine Prognose Ihrer zukünftigen Pension berechnen. Auch die Einzahlung von prämienbegünstigten Eigenbeiträgen kann dabei berücksichtigt werden.

Jetzt Eigenbeiträge einzahlen

Zahlen Sie Eigenbeiträge bequem über unser Onlineservice Meine VBV. Sie können die Beitragszahlung jederzeit bearbeiten oder beenden. 

Arrow forward Eigenbeiträge einzahlen

Vorteile

Zusatzpension erhöhen

mit jährlichen Eigenbeiträgen

4,25% staatliche Prämie

für Eigenbeiträge bis 1.000€ p.a.

Keine zusätzlichen Abschlusskosten

bei Eigenbeitragszahlung

Höhere Startpension

durch vereinbarten Rechnungszins

Steuerfreie Veranlagungserträge

keine KESt

Steuerfreie Pension aus Eigenbeiträgen

gem. Prämienmodell § 108a EStG

Folgende Bedingungen gelten für Eigenbeiträge

  • Abfindung: Eine Barabfindung ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder Pensionsantritt möglich, wenn der Kapitalwert Ihrer Konten die zu diesem Zeitpunkt gültige Abfindungsgrenze nicht übersteigt. Die aktuellen Pensionskassenwerte finden Sie hier. Die Summe aus Arbeitgeber- und Eigenbeiträgen bildet eine einheitliche Anwartschaft (Gesamtkapital). Bei Abfindung müssen erhaltene staatliche Prämien zurückgezahlt werden.
  • Bemessung der staatlichen Prämie: Die Prämienförderung gemäß § 108a EStG beträgt bei Eigenbeiträgen bis zu 1.000 Euro derzeit jährlich 4,25% und wird als Pauschbetrag gutgeschrieben.
  • Versteuerung: Pensionsleistungen aus § 108a EStG-Eigenbeiträgen sind steuerfrei; andere Eigenbeiträge sind zu 75% steuerfrei, das restliche Viertel wird versteuert.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Eigenbeiträge richten sich nach den Verträgen des Pensionskassenmodells sowie den gesetzlichen Bestimmungen (Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz, Einkommensteuergesetz).