Übertragung aus Vorsorgekasse(n)

Bei Pensionsantritt haben Sie die Möglichkeit, Ihr angespartes Kapital aus einer oder mehreren Vorsorgekassen in die VBV-Pensionskasse zu übertragen. Damit erhöhen Sie nicht nur Ihre zukünftige Zusatzpension. Sie sparen damit auch 6% Steuer, die bei einer Einmalauszahlung fällig wären. Die Pension aus diesem übertragenen Guthaben wird lebenslang und steuerfrei ausbezahlt.

Bitte beachten Sie: Sie müssen sich innerhalb von 4 Monaten nach Ihrer Pensionierung aktiv für diese Option entscheiden. Andernfalls wird Ihr Guthaben automatisch per Baranweisung ausbezahlt und versteuert.

Möglichkeiten der Übertragung

  • Überweisung als Arbeitnehmerbeitrag an die VBV-Pensionskasse (wenn Sie Anwartschaftsberechtigte:r sind (§ 5 PKG))
  • Einmalauszahlung der Anwartschaft für Selbständige und Unselbständige
  • Überweisung als Einmalprämie an eine Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG)
  • Überweisung als Einmalprämie an eine betriebliche Kollektivversicherung (§ 93 VAG); für Selbständige ist das nicht möglich!
  • Überweisung als Arbeitnehmerbeitrag an eine Pensionsversicherung (§ 479 ASVG)
Das Bild zeigt einen Tisch auf dem Zettel, ein Tablet und ein Stift liegen. Im Hintergrund sind zwei Pflanzen am Tisch zu sehen.

Pensionsprognose berechnen

Nützen Sie unseren Vorsorgerechner im Onlineservice Meine VBV, um eine Prognose Ihrer Gesamtpension zu erstellen. Der Rechner berücksichtigt neben Ihrem Kapital in Pensions- und Vorsorgekasse auch die staatliche Pension und eventuelle private Zusatzeinkünfte.

 

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