Übertragung aus Vorsorgekasse(n)
Bei Pensionsantritt haben Sie die Möglichkeit, Ihr angespartes Kapital aus einer oder mehreren Vorsorgekassen in die VBV-Pensionskasse zu übertragen. Damit erhöhen Sie nicht nur Ihre zukünftige Zusatzpension. Sie sparen damit auch 6% Steuer, die bei einer Einmalauszahlung fällig wären. Die Pension aus diesem übertragenen Guthaben wird lebenslang und steuerfrei ausbezahlt.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich innerhalb von 4 Monaten nach Ihrer Pensionierung aktiv für diese Option entscheiden. Andernfalls wird Ihr Guthaben automatisch per Baranweisung ausbezahlt und versteuert.
Möglichkeiten der Übertragung
- Überweisung als Arbeitnehmerbeitrag an die VBV-Pensionskasse (wenn Sie Anwartschaftsberechtigte:r sind (§ 5 PKG))
- Einmalauszahlung der Anwartschaft für Selbständige und Unselbständige
- Überweisung als Einmalprämie an eine Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG)
- Überweisung als Einmalprämie an eine betriebliche Kollektivversicherung (§ 93 VAG); für Selbständige ist das nicht möglich!
- Überweisung als Arbeitnehmerbeitrag an eine Pensionsversicherung (§ 479 ASVG)
