Ihre private Zukunftsvorsorge übertragen

Eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gem. §§ 108g-i EStG kann auf das VBV-Pensionskassenkonto übertragen werden, wenn die Mindestbindung von 10 Jahren erfüllt ist und der:die Überträger:in Berechtigte:r der VBV-Pensionskasse ist. Eine Übertragung hat mehrere Vorteile: Sie erhöhen damit Ihre künftige Zusatzpension. Gleichzeitig entfällt für Sie auch die Rückzahlung der halben Prämie und die Nachversteuerung der Kapitalerträge. 

Wenn Sie Ihre Zukunftsvorsorge übertragen wollen, schicken Sie uns bitte ein E-Mail an info(at)vbv.at oder eine Nachricht über das persönliche Postfach in Meine VBV, woraufhin alle nötigen Informationen zur Abwicklung bereitgestellt werden.

Wissenswertes zur Übertragung Ihrer privaten Zukunftsvorsorge

Mit dem Vorsorgerechner im Onlineservice Meine VBV können Sie Ihre zukünftige Pension inklusive übertragenem Kapital berechnen. Das Kapital wird widmungsgemäß verwendet, offene Prämien nach § 108g EStG werden im Folgejahr gutgeschrieben.

Eine Abfindung ist nach der Übertragung ausgeschlossen, außer das Gesamtkapital bleibt bei Pensionsantritt oder Dienstende unter der zu diesem Zeitpunkt geltenden Abfindungsgrenze. In diesem Fall erfolgt eine Nachversteuerung der Kapitalerträge. Zu Unrecht erhaltene Lohnsteuer (die Hälfte der Prämie gem. § 108g EStG) wird rückgefordert.

Das Kapital unterliegt dem Pensionskassenvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Leistungen aus dem übertragenen Kapital sind steuerfrei. Beträge über der Prämienbegünstigung sind zu 75% steuerfrei, 25% werden versteuert.

Das Bild zeigt eine Frau und einen Mann bei dem Führen eines Beratungsgespräches.

Jetzt Zukunftsvorsorge übertragen!

Eine Übertragung erhöht Ihre zukünftige VBV-Zusatzpension. Bitte schicken Sie uns eine Nachricht über Ihr persönliches Postfach in Meine VBV und geben Sie uns Ihren Übertragungswunsch bekannt. 

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