FAQ: Automatikmodell 57/62
Information für Mitarbeiter:innen der Oberbank (VRG 146)
Allgemeines zum Automatikmodell 57/62
In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammensetzung Ihrer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG 146) deutlich verändert. Einerseits werden heute – im Gegensatz zu früher – Personen mit unterschiedlichen Rechnungszinsen in Ihrer VRG verwaltet, andererseits befinden sich viele junge und ältere Berechtigte bzw. auch Leistungsberechtigte (Pensionsbezieher:innen) gemeinsam in der VRG 146.
In einer VRG werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Anwartschaftsberechtigte (Mitarbeiter:innen, für die der Arbeitgeber Pensionskassenbeiträge einbezahlt) und Leistungsberechtigte (Personen, die bereits eine Zusatzpension aus der Pensionskasse erhalten) gemeinsam veranlagt, obwohl diese beiden Gruppen grundsätzlich unterschiedliche Erwartungshaltungen haben: Anwartschaftsberechtigte (AWB) erwarten bis zum Pensionsantritt einen möglichst hohen Kapitalaufbau, Leistungsberechtigte (LB) eine zumindest konstante Pensionsentwicklung. Der notwendige Kompromiss hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Ertragszuwachs bei Anwartschaftsberechtigten (AWB) geringer als möglich ausgefallen ist.
Jüngere Anwartschaftsberechtigte (AWB) haben grundsätzlich einen langen Veranlagungshorizont. So haben heute 30-Jährige noch 35 Jahre Ansparzeit bis zum Pensionsantritt. In der Ansparphase sind größere Schwankungen der Erträge nicht so bedeutsam, weil in erster Linie der langfristige Durchschnittsertrag und damit die Höhe des Endkapitals zu Pensionsantritt für die spätere Alterspension relevant sind.
Anders ist das in der Pension: Die Pensionshöhe muss für Leistungsberechtigte (LB) von der Pensionskasse jedes Jahr auf Basis des Jahresendergebnisses neu festgelegt werden. Um zu starke Pensionsschwankungen in einzelnen (negativen) Jahren zu vermeiden, gibt es Verlustlimits, bei deren Erreichen die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) abgesichert wird. Der Nachteil: Erholen sich die Kapitalmärkte nach Abwärtsbewegungen wieder, kann die VRG nicht mehr voll an der Aufwärtsbewegung partizipieren. Man spricht in einem solchen Fall auch von sogenannten Risikokosten, die durch die Absicherung entstehen und langfristig die Ertragschancen mindern.
Da in Ihrer jetzigen VRG 146 auch viele Leistungsberechtigte (LB) verwaltet werden, sind für diese VRG genau solche Verlustlimits festgelegt. Diese sind für LB in der Pension sehr sinnvoll, können sich aber für Sie als Anwartschaftsberechtigte (AWB) langfristig negativ auf den Durchschnittsertrag auswirken.
Die Oberbank gestaltet für alle Mitarbeiter:innen das bisherige Pensionskassenmodell um. Es wird auf ein Lebensphasenmodell mit Automatik (kurz: Automatikmodell 57/62) umgestellt.
Weil Sie je nach Ihrem Alter entweder automatisch in dieses neue Automatikmodell übertragen werden oder die Möglichkeit haben in dieses zu wechseln.
Das neue Automatikmodell 57/62 ist ein Lebensphasenmodell. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr nur in einer VRG geführt werden, sondern je nach Alter bzw. Lebensphase in einer eigenen VG. Insgesamt sind drei VGn mit unterschiedlicher Veranlagungsausrichtung Teil des Automatikmodells 57/62. Bis zum Alter von 57 Jahren ist eine dynamische Veranlagung (nämlich die VG 152) vorgesehen, daneben stehen im Automatikmodell eine ausgewogen ausgerichtete (ab dem 62. Lebensjahr) und eine konservativ ausgerichtete Veranlagung zur Verfügung.
Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen (57 bzw. 62 Jahre) werden sukzessive Wechsel von einer risikoreicheren / ertragsorientierteren Veranlagung hin zu einer konservativeren / sicherheitsorientierteren Veranlagung durchgeführt.
Das Automatikmodell 57/62 begleitet Anwartschaftsberechtigte „automatisch“, also ohne selbst aktiv werden zu müssen, beim Wechsel der Veranlagungsstrategie, damit diese dem Alter entsprechend angepasst wird. Nach erstmaliger Einbeziehung kann – unter Anrechnung der automatischen Wechsel – höchstens dreimal in eine andere Veranlagungsgemeinschaft (VG) gewechselt werden. Alle VGen sind Teil der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 100.
Die dynamische VG 152
Das Ertragsziel der VG 152 besteht in langfristig hohem Kapitalwachstum. Die Anlagepolitik der VG 152 ist demzufolge dynamisch ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, über eine längere Laufzeit hohe Erträge zu erwirtschaften. Ein Veranlagungsergebnis, welches auf hohe langfristige Erträge abzielt, steht im Vordergrund. Dieses Veranlagungsergebnis kann kurzfristig stark schwanken. Die langfristigen Ertragschancen und die damit verbundenen Risiken sind hoch.
Die ausgewogene VG 151
Das Ertragsziel der VG 151 besteht einerseits im Erreichen des Rechnungszinses (für die Leistungsberechtigten) als auch eines durchschnittlichen Kapitalwachstums (für die Anwartschaftsberechtigten). Die Anlagepolitik der VG 151 ist demzufolge ausgewogen ausgerichtet und verfolgt in einer Strategie mit mittlerem Risiko ein langfristig durchschnittliches Kapitalwachstum. Dieses soll durch eine ausgewogene Kombination unterschiedlich chancen- und risikobehafteter Vermögenswerte bei größtmöglicher Risikostreuung erreicht werden. Während des Kalenderjahres kann die Asset Allocation von den strategischen Quoten abweichen. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.
Die konservative VG 150
Das Ertragsziel der VG 150 ist der Rechnungszins. Die Anlagepolitik der VG 150 ist demzufolge konservativ ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, möglichst gleichbleibende Erträge in Höhe des Ertragszieles zu erwirtschaften, trotzdem kann die Erreichung des Ertragszieles nicht garantiert werden. Ein möglichst wenig schwankendes Veranlagungsergebnis steht im Vordergrund, trotzdem besteht ein – wenn auch vergleichsweise moderates – Veranlagungsrisiko. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.
Aktuell wird Ihr Pensionskapital im Rahmen eines beitragsorientierten Pensionskassenmodells in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) 146 mit einer aktiven Veranlagungsausrichtung geführt. In einer VRG werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Anwartschafts- und Leistungsberechtigte (AWB und LB) gemeinsam veranlagt, obwohl diese beiden Gruppen grundsätzlich unterschiedliche Erwartungshaltungen haben: AWB erwarten bis zum Pensionsantritt einen möglichst hohen Kapitalaufbau, LB (Pensionsbezieher:innen) eine zumindest konstante Pensionsentwicklung. Der notwendige Kompromiss hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Ertragszuwachs bei AWB geringer als möglich ausgefallen ist.
Durch die Umgestaltung des Pensionskassenmodells in ein Lebensphasenmodell mit Automatik (Automatikmodell 57/62), in dem die VRG 146 keine Rolle mehr spielt, können AWB durch eine dynamischere Veranlagung von höheren Ertragschancen profitieren. Durch eine risikoreichere Veranlagungsstrategie mit einer höheren Aktienquote und dem Verzicht auf kurzfristige Risikoabsicherungen kann bei höherer Volatilität und höheren kurzfristigen Verlustrisiken langfristig im Durchschnitt ein höherer Kapitalaufbau erwartet werden. Umgekehrt kann insbesondere für Personen, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen, der Wechsel zu einer konservativen Veranlagungsstrategie, aufgrund der dort geringeren kurzfristigen Verlustrisiken und der geringeren Ergebnisschwankungen vorteilhaft sein. Durch eine an die jeweilige Lebensphase angepasste Veranlagungsstrategie besteht daher die Chance, bis zum Pensionsantritt ein höheres Endvermögen zu erreichen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich daher entschlossen, diese Umgestaltung umzusetzen.
Betrifft nur Personen, die 2025 noch nicht 57 Jahre alt sind
Wenn Sie bis Ende 2025 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d.h. Ihr 57. Geburtstag wird frühestens im Jahr 2026 sein), dann werden Sie ab dem 01.01.2026 automatisch in das neue Automatikmodell 57/62 (VG 152) übertragen.
Nein, wenn Sie bis Ende 2025 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann müssen Sie nichts tun. Sie werden automatisch in das neue Automatikmodell 57/62 (VG 152) übertragen.
Sie können dem automatischen Wechsel widersprechen und bleiben damit wie bisher in der VRG 146.
Wenn Sie nicht in das Automatikmodell 57/62 wechseln wollen, müssen Sie schriftlich widersprechen. Voraussetzung ist eine vorherige gesetzliche Information gemäß § 19b Pensionskassengesetz. Diese finden Sie im Onlineservice Meine VBV. Dort finden Sie auch eine Widerspruchserklärung als Onlineformular. Sie können die Information gemäß § 19b PKG sowie die Widerspruchserklärung aber auch direkt bei der VBV-Pensionskasse anfordern. Nur wenn diese Widerspruchserklärung bis spätestens 31.10.2025 bei der VBV-Pensionskasse einlangt, darf sie aus rechtlichen Gründen berücksichtigt werden. D.h., langt sie später ein, werden Sie automatisch übertragen.
Ja, falls Sie dem Wechsel fristgerecht widersprochen haben, gibt es die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres in das Automatikmodell 57/62 zu wechseln. Bei diesem späteren Wechsel werden Sie gemäß Ihrem Alter der entsprechenden VG zugeordnet.
Betrifft nur Personen, die 2025 bereits 57 Jahre (oder älter) sind
Wenn Sie zum 31.12.2025 das 57. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben Sie in ihrer bisherigen VRG 146.
Ja, bitte Informieren Sie sich so rasch wie möglich (jedenfalls bis spätestens 30.09.2025) über die Möglichkeiten eines Wechsels in das Automatikmodell 57/62. Ein individueller Wechsel ist mit 01.01.2026 einmalig möglich, sofern die Wechselerklärung bis 31.10.2025 bei der VBV-Pensionskasse eingelangt ist. Der Wechsel erfolgt grundsätzlich in die Ihrem Alter entsprechende VG. Sie können jedoch anlässlich des Wechsels abweichend davon auch in eine andere VG im Rahmen des Automatikmodells 57/62 wechseln.
Die Wechselerklärung finden Sie im Onlineservice Meine VBV (www.meinevbv.at). Die Mitarbeiter:innen der VBV-Pensionskasse unterstützen Sie gerne und stellen Ihnen alle notwendigen Formulare zur Verfügung.
Sie erreichen uns Mo. - Do. von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 01/240 10-689 oder per E-Mail unter modell[at]vbv.at.
Sie können uns auch im Onlineservice Meine VBV eine Nachricht schicken.
Weitere wichtige FAQ für den Wechsel in das Automatikmodell 57/62
Ja, bei jedem Wechsel einer VG wird das gesamte bisher angesparte Kapital übertragen, das sich aus der gesamten bis zum Übertragungsstichtag gebildeten Deckungsrückstellung und Schwankungsrückstellung ergibt. Die Übertragung von Teilbeträgen ist nicht zulässig. Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Vertragsinhalte wie Beitragshöhe, Leistungsvoraussetzungen, Kosten etc. bleiben unverändert. Ebenso hat die Umgestaltung KEINE Auswirkungen auf die Rechnungsparameter (Rechnungszins und rechnungsmäßiger Überschuss), die Ihnen in Ihrem Pensionskassenmodell zugeordnet sind.
Für noch offene Spezialfragen, die einer individuellen Beratung bedürfen, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
Sie erreichen uns Mo. - Do. von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 01/240 10-689 oder per E-Mail unter modell[at]vbv.at.
Sie können uns auch im Onlineservice Meine VBV eine Nachricht schicken.
Postalisch erreichen Sie uns unter:
VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft
Obere Donaustraße 49-53
1020 Wien
Abkürzungen
Zur besseren Lesbarkeit werden häufig verwendete Begriffe abgekürzt.
AWB
Anwartschaftsberechtigte:r
BKV
Betriebliche Kollektivversicherung
LB
Leistungsberechtigte:r (Pensionist:in)
PKG
Pensionskassengesetz
VG
Veranlagungsgemeinschaft
VRG
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