FAQ: Automatikmodell 2025
Information für Mitarbeiter:innen der Steiermärkischen Sparkassen (VRG 129/149), die von 01.01.2022 bis 31.08.2025 in das Pensionskassenmodell bei der VBV-Pensionskasse einbezogen wurden/werden, und daher derzeit im Lebensphasenmodell ohne Automatik verwaltet werden.
Allgemeines zum Automatikmodell 2025
Die Steiermärkische Sparkasse gestaltet für alle neuen Mitarbeiter:innen (konkret für alle, die ab 01.09.2025 eintreten) das bisherige Pensionskassenmodell hinsichtlich der Veranlagung um.
Das bisherige „Lebensphasenmodell ohne Automatik“ – in das Neueintritte seit 01.01.2022 derzeit einbezogen sind – wird für neue Mitarbeiter:innen auf ein Lebensphasenmodell mit Automatik (kurz: Automatikmodell 2025) umgestellt.
Die Umgestaltung des Pensionskassenmodells gilt für folgende Unternehmen:
- Steiermärkische Sparkasse
Weil Sie je nach Ihrem Alter entweder automatisch in dieses neue Automatikmodell 2025 übertragen werden oder die Möglichkeit haben in dieses zu wechseln.
- Im neuen Automatikmodell 2025 ist für Mitarbeiter:innen bis zum Alter von 57 Jahren eine dynamische Veranlagung (nämlich die VG 152) vorgesehen. Diese ersetzt die Start-VRG 129 bzw. 149, bisherigen Lebensphasenmodell ohne Automatik, welche aktiv ausgerichtet ist.
- Die Wechsel erfolgen im Automatikmodell 2025 nicht mehr wie bisher auf Ihre Initiative, sondern werden automatisch, bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen von der risikoreicheren / ertragsorientierteren Veranlagung hin zu einer konservativeren / sicherheitsorientierteren Veranlagung, durchgeführt.
Die dynamische VG 152 (anstelle der aktiven VRG 129/149)
Das Ertragsziel der VG 152 besteht in langfristig hohem Kapitalwachstum. Die Anlagepolitik der VG 152 ist demzufolge dynamisch ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, über eine längere Laufzeit hohe Erträge zu erwirtschaften. Ein Veranlagungsergebnis, welches auf hohe langfristige Erträge abzielt, steht im Vordergrund. Dieses Veranlagungsergebnis kann kurzfristig stark schwanken. Die langfristigen Ertragschancen und die damit verbundenen Risiken sind hoch.
Die ausgewogene VG 151 (gleich wie bisher)
Das Ertragsziel der VG 151 besteht einerseits im Erreichen des Rechnungszinses (für die Leistungsberechtigten) als auch eines durchschnittlichen Kapitalwachstums (für die Anwartschafts-berechtigten). Die Anlagepolitik der VG 151 ist demzufolge ausgewogen ausgerichtet und verfolgt in einer Strategie mit mittlerem Risiko ein langfristig durchschnittliches Kapitalwachstum. Dieses soll durch eine ausgewogene Kombination unterschiedlich chancen- und risikobehafteter Vermögenswerte bei größtmöglicher Risikostreuung erreicht werden. Während des Kalenderjahres kann die Asset Allocation von den strategischen Quoten abweichen. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.
Die konservative VG 150 (gleich wie bisher)
Das Ertragsziel der VG 150 ist der Rechnungszins. Die Anlagepolitik der VG 150 ist demzufolge konservativ ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, möglichst gleichbleibende Erträge in Höhe des Ertragszieles zu erwirtschaften, trotzdem kann die Erreichung des Ertragszieles nicht garantiert werden. Ein möglichst wenig schwankendes Veranlagungsergebnis steht im Vordergrund, trotzdem besteht ein – wenn auch vergleichsweise moderates – Veranlagungsrisiko. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.
In unserer Fibel „Was Sie über das Automatikmodell bei der Pensionskasse wissen sollten“ finden Sie das neue Modell im Detail beschrieben.
Betrifft nur Personen, die 2025 noch nicht 57 Jahre alt sind
Wenn Sie bis Ende 2025 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d.h. Ihr 57. Geburtstag wird frühestens im Jahr 2026 sein), dann werden Sie ab dem 01.01.2026 automatisch in das neue Automatikmodell 2025 (VG 152) übertragen.
Nein, wenn Sie bis Ende 2025 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann müssen Sie nichts tun. Sie werden automatisch in das neue Automatikmodell 2025 (VG 152) übertragen.
Sie können dem automatischen Wechsel widersprechen und bleiben damit in Ihrem bisherigen Lebensphasenmodell ohne Automatik.
Wenn Sie nicht in das Automatikmodell 2025 wechseln wollen, müssen Sie schriftlich widersprechen. Voraussetzung ist eine vorherige gesetzliche Information gemäß § 19b Pensionskassengesetz. Diese finden Sie bis spätestens Ende Juni im Onlineservice Meine VBV. Dort finden Sie auch eine Widerspruchserklärung als Onlineformular. Sie können die Information gemäß § 19b PKG sowie die Widerspruchserklärung aber auch direkt bei der VBV-Pensionskasse anfordern. Nur wenn diese Widerspruchserklärung bis spätestens 31.10.2025 bei der VBV-Pensionskasse einlangt, darf sie aus rechtlichen Gründen berücksichtigt werden. D.h., langt sie später ein, werden Sie automatisch übertragen.
Ja, falls Sie dem Wechsel fristgerecht widersprochen haben, gibt es die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres in das Automatikmodell 2025 zu wechseln. Bei diesem späteren Wechsel werden Sie gemäß Ihrem Alter der entsprechenden VG zugeordnet.
Betrifft nur Personen, die 2025 bereits 57 Jahre (oder älter) sind
Wenn Sie zum 31.12.2025 das 57. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben Sie in ihrer bisherigen VRG oder VG und werden weiterhin im Lebensphasenmodell ohne Automatik geführt.
Ja, bitte Informieren Sie sich so rasch wie möglich (jedenfalls bis spätestens 30.09.2025) über die Möglichkeiten eines Wechsels in das Automatikmodell 2025. Ein individueller Wechsel ist mit 01.01.2026 einmalig möglich, sofern die Wechselerklärung bis 31.10.2025 bei der VBV-Pensionskasse eingelangt ist. Die Wechselerklärung finden Sie bis spätestens Ende Juni im Onlineservice Meine VBV (www.meinevbv.at). Die Mitarbeiter:innen der VBV-Pensionskasse unterstützen Sie gerne und stellen Ihnen alle notwendigen Formulare zur Verfügung.
Sie erreichen uns Mo. - Do. von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 01/240 10-689 oder per E-Mail unter modell[at]vbv.at.
Sie können uns auch im Onlineservice Meine VBV eine Nachricht schicken.
Weitere wichtige FAQ für den Wechsel vom bisherigen Lebensphasenmodell ohne Automatik ins Automatikmodell 2025
Ja, bei jedem Wechsel einer VRG oder VG wird das gesamte bisher angesparte Kapital übertragen, das sich aus der gesamten bis zum Übertragungsstichtag gebildeten Deckungsrückstellung und Schwankungsrückstellung ergibt. Die Übertragung von Teilbeträgen ist nicht zulässig. Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Nein, es geht nur darum, dass einerseits mit der VG 152 eine dynamischere Veranlagung zur Verfügung steht und die Wechsel im neuen Modell grundsätzlich automatisch durchgeführt werden. Siehe dazu detailliert die Fibel.
Sonstige Vertragsinhalte wie Beitragshöhe, Leistungsvoraussetzungen, Kosten etc. bleiben unverändert. Ebenso hat die Umgestaltung KEINE Auswirkungen auf die Rechnungsparameter (Rechnungszins und rechnungsmäßiger Überschuss), die Ihnen in Ihrem Pensionskassenmodell zugeordnet sind.
Weitere Informationen und Details zum Automatikmodell 2025 finden Sie in der Fibel „Was Sie über das Automatikmodell 2025 bei der Pensionskasse wissen sollten“.
Nein. Die Umgestaltung des Pensionskassenmodells betrifft nur jene Personen, die sich für eine Pensionskassenlösung entschieden haben bzw. automatisch zugeteilt wurden.
Für noch offene Spezialfragen, die einer individuellen Beratung bedürfen, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
Sie erreichen uns Mo. - Do. von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 01/240 10-689 oder per E-Mail unter modell[at]vbv.at.
Sie können uns auch im Onlineservice Meine VBV eine Nachricht schicken.
Postalisch erreichen Sie uns unter:
VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft
Obere Donaustraße 49-53
1020 Wien
Abkürzungen
Zur besseren Lesbarkeit werden häufig verwendete Begriffe abgekürzt.
AWB
Anwartschaftsberechtigte:r
BKV
Betriebliche Kollektivversicherung
LB
Leistungsberechtigte:r (Pensionist:in)
PKG
Pensionskassengesetz
VG
Veranlagungsgemeinschaft
VRG
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft