FAQ: Automatikmodell 2025

Information für Mitarbeiter:innen der

  • Sparkassen-Haftungs GmbH (VRG 129)
  • Haftungsverbund GmbH (VRG 129)

Allgemeines zum Automatikmodell 2025

Warum wird das Pensionskassenmodell Ihres Arbeitgebers umgestaltet?

In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammensetzung Ihrer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG 129) deutlich verändert. Einerseits werden heute – im Gegensatz zu früher – Personen mit unterschiedlichen Rechnungszinsen in Ihrer VRG verwaltet, andererseits befinden sich viele junge und ältere Berechtigte bzw. auch Leistungsberechtigte (Pensionsbezieher:innen) gemeinsam in der VRG 129. 

In einer VRG werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Anwartschaftsberechtigte (Mitarbeiter:innen, für die der Arbeitgeber Pensionskassenbeiträge einbezahlt) und Leistungsberechtigte (Personen, die bereits eine Zusatzpension aus der Pensionskasse erhalten) gemeinsam veranlagt, obwohl diese beiden Gruppen grundsätzlich unterschiedliche Erwartungshaltungen haben: Anwartschaftsberechtigte (AWB) erwarten bis zum Pensionsantritt einen möglichst hohen Kapitalaufbau, Leistungsberechtigte (LB) eine zumindest konstante Pensionsentwicklung. Der notwendige Kompromiss hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Ertragszuwachs bei Anwartschaftsberechtigten (AWB) geringer als möglich ausgefallen ist.

Jüngere Anwartschaftsberechtigte (AWB) haben grundsätzlich einen langen Veranlagungshorizont. So haben heute 30-Jährige noch 35 Jahre Ansparzeit bis zum Pensionsantritt. In der Ansparphase sind größere Schwankungen der Erträge nicht so bedeutsam, weil in erster Linie der langfristige Durchschnittsertrag und damit die Höhe des Endkapitals zu Pensionsantritt für die spätere Alterspension relevant sind.

Anders ist das in der Pension: Die Pensionshöhe muss für Leistungsberechtigte (LB) von der Pensionskasse jedes Jahr auf Basis des Jahresendergebnisses neu festgelegt werden. Um zu starke Pensionsschwankungen in einzelnen (negativen) Jahren zu vermeiden, gibt es Verlustlimits, bei deren Erreichen die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) abgesichert wird. Der Nachteil: Erholen sich die Kapitalmärkte nach Abwärtsbewegungen wieder, kann die VRG nicht mehr voll an der Aufwärtsbewegung partizipieren. Man spricht in einem solchen Fall auch von sogenannten Risikokosten, die durch die Absicherung entstehen und langfristig die Ertragschancen mindern.

Da in Ihrer jetzigen VRG 129 auch viele Leistungsberechtigte (LB) verwaltet werden, sind für diese VRG genau solche Verlustlimits festgelegt. Diese sind für LB in der Pension sehr sinnvoll, können sich aber für Sie als Anwartschaftsberechtigte (AWB) langfristig negativ auf den Durchschnittsertrag auswirken. 

Was ändert sich beim Pensionskassenmodell?

Die Haftungsverbund GmbH bzw. die Sparkassen-Haftungs GmbH gestalten für alle Mitarbeiter:innen das bisherige Pensionskassenmodell um. Es wird auf ein Lebensphasenmodell mit Automatik (kurz: Automatikmodell 2025) umgestellt.

Was sind die wesentlichsten Änderungen zum bisherigen Pensionskassenmodell?

Das neue Automatikmodell 2025 ist ein Lebensphasenmodell. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr nur in einer VRG geführt werden, sondern je nach Alter bzw. Lebensphase in einer eigenen VG. Insgesamt sind drei VGn mit unterschiedlicher Veranlagungsausrichtung Teil des Automatikmodells 2025. Bis zum Alter von 57 Jahren ist eine dynamische Veranlagung (nämlich die VG 152) vorgesehen, daneben stehen im Automatikmodell eine ausgewogen ausgerichtete (VG 151) und ab dem 62. Lebensjahr eine konservativ ausgerichtete (VG 150) Veranlagung  zur Verfügung.

Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen (57 bzw. 62 Jahre) werden sukzessive Wechsel von einer risikoreicheren / ertragsorientierteren Veranlagung hin zu einer konservativeren / sicherheitsorientierteren Veranlagung durchgeführt.
 

Wie funktioniert das Automatikmodell 2025 ganz grundsätzlich?

Das Automatikmodell 2025 begleitet Anwartschaftsberechtigte „automatisch“, also ohne selbst aktiv werden zu müssen, beim Wechsel der Veranlagungsstrategie, damit diese dem Alter entsprechend angepasst wird. Nach erstmaliger Einbeziehung kann – unter Anrechnung der automatischen Wechsel – höchstens dreimal in eine andere Veranlagungsgemeinschaft (VG) gewechselt werden. Alle VGen sind Teil der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 100.

Welche Altersgrenzen wurden für den automatischen Wechsel im Automatikmodell 2025 definiert?

Welche Veranlagungsgemeinschaften sind im neuen Automatikmodell 2025 enthalten?

Die dynamische VG 152
Das Ertragsziel der VG 152 besteht in langfristig hohem Kapitalwachstum. Die Anlagepolitik der VG 152 ist demzufolge dynamisch ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, über eine längere Laufzeit hohe Erträge zu erwirtschaften. Ein Veranlagungsergebnis, welches auf hohe langfristige Erträge abzielt, steht im Vordergrund. Dieses Veranlagungsergebnis kann kurzfristig stark schwanken. Die langfristigen Ertragschancen und die damit verbundenen Risiken sind hoch.

Die ausgewogene VG 151
Das Ertragsziel der VG 151 besteht einerseits im Erreichen des Rechnungszinses (für die Leistungsberechtigten) als auch eines durchschnittlichen Kapitalwachstums (für die Anwartschaftsberechtigten). Die Anlagepolitik der VG 151 ist demzufolge ausgewogen ausgerichtet und verfolgt in einer Strategie mit mittlerem Risiko ein langfristig durchschnittliches Kapitalwachstum. Dieses soll durch eine ausgewogene Kombination unterschiedlich chancen- und risikobehafteter Vermögenswerte bei größtmöglicher Risikostreuung erreicht werden. Während des Kalenderjahres kann die Asset Allocation von den strategischen Quoten abweichen. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.

Die konservative VG 150
Das Ertragsziel der VG 150 ist der Rechnungszins. Die Anlagepolitik der VG 150 ist demzufolge konservativ ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, möglichst gleichbleibende Erträge in Höhe des Ertragszieles zu erwirtschaften, trotzdem kann die Erreichung des Ertragszieles nicht garantiert werden. Ein möglichst wenig schwankendes Veranlagungsergebnis steht im Vordergrund, trotzdem besteht ein – wenn auch vergleichsweise moderates – Veranlagungsrisiko. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.

 

Welche Vorteile hat das Automatikmodell 2025?

Aktuell wird Ihr Pensionskapital im Rahmen eines beitragsorientierten Pensionskassenmodells in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) 129 mit einer aktiven Veranlagungsausrichtung geführt. In einer VRG werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Anwartschafts- und Leistungsberechtigte (AWB und LB) gemeinsam veranlagt, obwohl diese beiden Gruppen grundsätzlich unterschiedliche Erwartungshaltungen haben: AWB erwarten bis zum Pensionsantritt einen möglichst hohen Kapitalaufbau, LB (Pensionsbezieher:innen) eine zumindest konstante Pensionsentwicklung. Der notwendige Kompromiss hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Ertragszuwachs bei AWB geringer als möglich ausgefallen ist.
 

Durch die Umgestaltung des Pensionskassenmodells in ein Lebensphasenmodell mit Automatik (Automatikmodell 2025), in dem die VRG 129 keine Rolle mehr spielt, können AWB durch eine dynamischere Veranlagung von höheren Ertragschancen profitieren. Durch eine risikoreichere Veranlagungsstrategie mit einer höheren Aktienquote und dem Verzicht auf kurzfristige Risikoabsicherungen kann bei höherer Volatilität und höheren kurzfristigen Verlustrisiken langfristig im Durchschnitt ein höherer Kapitalaufbau erwartet werden. Umgekehrt kann insbesondere für Personen, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen, der Wechsel zu einer konservativen Veranlagungsstrategie, aufgrund der dort geringeren kurzfristigen Verlustrisiken und der geringeren Ergebnisschwankungen vorteilhaft sein. Durch eine an die jeweilige Lebensphase angepasste Veranlagungsstrategie besteht daher die Chance, bis zum Pensionsantritt ein höheres Endvermögen zu erreichen.

Konkrete Schritte zur Umstellung Ihres Pensionskassenmodells

Müssen Sie aktiv etwas tun, um in das Automatikmodell 2025 übertragen zu werden?

Nein, Sie müssen nichts tun. Sie werden automatisch von der bisherigen VRG 129 in das neue Automatikmodell 2025 und die Ihrem Alter entsprechende Sub-VG 152 übertragen. 

Was ist, wenn Sie das nicht wollen und im bisherigen Pensionskassenmodell bleiben möchten?

Sie können dem automatischen Wechsel widersprechen und bleiben damit wie bisher in der VRG 129.

Wie funktioniert dieser Widerspruch?

Wenn Sie nicht in das Automatikmodell 2025 wechseln wollen, müssen Sie schriftlich widersprechen. Voraussetzung ist eine vorherige gesetzliche Information gemäß § 19b Pensionskassengesetz. Diese finden Sie im Onlineservice Meine VBV. Dort finden Sie auch eine Widerspruchserklärung als Onlineformular. Sie können die Information gemäß § 19b PKG sowie die Widerspruchserklärung aber auch direkt bei der VBV-Pensionskasse anfordern. Nur wenn diese Widerspruchserklärung bis spätestens 31.10.2025 bei der VBV-Pensionskasse einlangt, darf sie aus rechtlichen Gründen berücksichtigt werden. D.h., langt sie später ein, werden Sie automatisch übertragen.

Können Sie später noch in das Automatikmodell 2025 wechseln?

Ja, falls Sie dem Wechsel fristgerecht widersprochen haben, gibt es die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres in das Automatikmodell 2025 zu wechseln. Bei diesem späteren Wechsel werden Sie gemäß Ihrem Alter der entsprechenden VG zugeordnet. 

Weitere wichtige FAQ für den Wechsel in das Automatikmodell 2025

Wird bei einem Wechsel Ihr gesamtes Kapital in die neue VG übertragen?

Ja, bei jedem Wechsel einer VG wird das gesamte bisher angesparte Kapital übertragen, das sich aus der gesamten bis zum Übertragungsstichtag gebildeten Deckungsrückstellung und Schwankungsrückstellung ergibt. Die Übertragung von Teilbeträgen ist nicht zulässig. Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Ändert sich durch die Modellumgestaltung etwas am Modell selbst, wie Beitragshöhe, Leistungsvoraussetzungen etc.?

Vertragsinhalte wie Beitragshöhe, Leistungsvoraussetzungen, Kosten etc. bleiben unverändert. Ebenso hat die Umgestaltung KEINE Auswirkungen auf die Rechnungsparameter (Rechnungszins und rechnungsmäßiger Überschuss), die Ihnen in Ihrem Pensionskassenmodell zugeordnet sind.

Wer hilft Ihnen bei Fragen?

Für noch offene Spezialfragen, die einer individuellen Beratung bedürfen, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

Sie erreichen uns Mo. - Do. von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 01/240 10-689 oder per E-Mail unter modell[at]vbv.at.

Sie können uns auch im Onlineservice Meine VBV eine Nachricht schicken.

Postalisch erreichen Sie uns unter:
VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft
Obere Donaustraße 49-53
1020 Wien

Abkürzungen

Zur besseren Lesbarkeit werden häufig verwendete Begriffe abgekürzt.

AWB 
Anwartschaftsberechtigte:r

BKV 
Betriebliche Kollektivversicherung

LB 
Leistungsberechtigte:r (Pensionist:in)

PKG 
Pensionskassengesetz

VG 
Veranlagungsgemeinschaft

VRG 
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft