FAQ: Automatikmodell 57/62
Information für Mitarbeiter:innen der Wüstenrot Versicherung
Allgemeines zum Automatikmodell
In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammensetzung Ihrer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft deutlich verändert. Einerseits werden heute – im Gegensatz zu früher – Personen mit unterschiedlichen Rechnungszinsen in Ihrer VRG verwaltet, andererseits befinden sich viele junge und ältere Berechtigte bzw. auch Leistungsberechtigte (Pensionsbezieher:innen) gemeinsam in der VRG 218.
In einer VRG werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Anwartschaftsberechtigte (Mitarbeiter:innen, für die der Arbeitgeber Pensionskassenbeiträge einbezahlt) und Leistungsberechtigte (Personen, die bereits eine Zusatzpension aus der Pensionskasse erhalten) gemeinsam veranlagt, obwohl diese beiden Gruppen grundsätzlich unterschiedliche Erwartungshaltungen haben: Anwartschaftsberechtigte (AWB) erwarten bis zum Pensionsantritt einen möglichst hohen Kapitalaufbau, Leistungsberechtigte (LB) eine zumindest konstante Pensionsentwicklung. Der notwendige Kompromiss hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Ertragszuwachs bei Anwartschaftsberechtigten (AWB) geringer als möglich ausgefallen ist.
Jüngere Anwartschaftsberechtigte (AWB) haben grundsätzlich einen langen Veranlagungshorizont. So haben heute 30-Jährige noch 35 Jahre Ansparzeit bis zum Pensionsantritt. In der Ansparphase sind größere Schwankungen der Erträge nicht so bedeutsam, weil in erster Linie der langfristige Durchschnittsertrag und damit die Höhe des Endkapitals zu Pensionsantritt für die spätere Alterspension relevant sind.
Anders ist das in der Pension: Die Pensionshöhe muss für Leistungsberechtigte (LB) von der Pensionskasse jedes Jahr auf Basis des Jahresendergebnisses neu festgelegt werden. Um zu starke Pensionsschwankungen in einzelnen (negativen) Jahren zu vermeiden, gibt es Verlustlimits, bei deren Erreichen die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) abgesichert wird. Der Nachteil: Erholen sich die Kapitalmärkte nach Abwärtsbewegungen wieder, kann die VRG nicht mehr voll an der Aufwärtsbewegung partizipieren. Man spricht in einem solchen Fall auch von sogenannten Risikokosten, die durch die Absicherung entstehen und langfristig die Ertragschancen mindern.
Da derzeit auch viele Leistungsberechtigte (LB) verwaltet werden, sind für diese VRG genau solche Verlustlimits festgelegt. Diese sind für LB in der Pension sehr sinnvoll, können sich aber für Sie als Anwartschaftsberechtigte (AWB) langfristig negativ auf den Durchschnittsertrag auswirken.
Die Wüstenrot Versicherung hat für alle neuen Mitarbeiter:innen (konkret für alle, die seit 1.01.2026 eingetreten sind) das bisherige Pensionskassenmodell in ein Lebensphasenmodell mit Automatik (Automatikmodell 57/62) umgestaltet.
Bestehende Mitarbeiter:innen haben nun die Möglichkeit, ihr bestehendes Pensionskassenmodell nun auf dieses Automatikmodell 57/62 umzustellen.
Mitarbeiter:innen,
- die derzeit in der VRG 218 geführt werden,
- einen Rechnungszins von max. 3,5% haben und
- ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell haben.
Sie haben unabhängig von Ihrem Alter die Möglichkeit, mit 1.1.2027 in das Automatikmodell 57/62 zu wechseln.
Das neue Automatikmodell 57/62 ist ein Lebensphasenmodell. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr nur in einer VRG geführt werden, sondern je nach Alter bzw. Lebensphase in einer eigenen VG. Insgesamt sind drei VGn mit unterschiedlicher Veranlagungsausrichtung Teil des Automatikmodells 57/62. Bis zum Alter von 57 Jahren ist eine dynamische Veranlagung (nämlich die VG 152) vorgesehen, daneben stehen im Automatikmodell eine ausgewogen ausgerichtete (VG 151) und eine konservativ ausgerichtete Veranlagung (VG 150) zur Verfügung.
Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen (57 bzw. 62 Jahre) werden sukzessive Wechsel von einer risikoreicheren / ertragsorientierteren Veranlagung hin zu einer konservativeren / sicherheitsorientierteren Veranlagung durchgeführt.
WICHTIG: Im Automatikmodell 57/62 besteht keine Mindestertragsgarantie. Details zur Mindestertragsgarantie finden Sie weiter unten unter der Überschrift „Was sind die Eckpunkte der Mindestertragsgarantie?“
Das Automatikmodell 57/62 begleitet Anwartschaftsberechtigte „automatisch“, also ohne selbst aktiv werden zu müssen, beim Wechsel der Veranlagungsstrategie, damit diese dem Alter entsprechend angepasst wird. Nach erstmaliger Einbeziehung kann – unter Anrechnung der automatischen Wechsel – höchstens dreimal in eine andere Veranlagungsgemeinschaft (VG) gewechselt werden. Alle VGen sind Teil der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 100.
Bis zum Alter von 57 Jahren werden Sie in der dynamischen VG 152 geführt, bis 62 Jahren erfolgt die Veranlagung Ihres Kapitals in der ausgewogenen VG 151. Ab 62 Jahren werden Sie in der konservativen VG 150 geführt.
Sie können der Übertragung in die jeweils risikoärmeren Veranlagungsvarianten zu den jeweiligen Stichtagen widersprechen.
Bevor ein automatischer Wechsel erfolgt, werden Sie rechtzeitig von der VBV darüber informiert. Dann haben Sie bis 31. 8. des Jahres, das dem Jahr des geplanten automatischen Wechsels vorangeht, die Möglichkeit, dem automatischen Wechsel schriftlich zu widersprechen. So können Sie den Verbleib in der bisherigen VG, aber auch den Wechsel in Ihre Wunsch-VG, beantragen.
Die Pensionskasse stellt Ihnen im Fall des Wunsches, in eine andere Veranlagungsvariante zu wechseln, eine gesetzliche Information gemäß § 19b Pensionskassengesetz sowie eine Wechselerklärung zur Verfügung. Die Wechselerklärung muss bis 31.10. desselben Jahres unterschrieben in der VBV-Pensionskasse einlangen. Der Wechsel wird dann zum darauffolgenden 1.1. durchgeführt.
Die dynamische VG 152
Das Ertragsziel der VG 152 besteht in langfristig hohem Kapitalwachstum. Die Anlagepolitik der VG 152 ist demzufolge dynamisch ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, über eine längere Laufzeit hohe Erträge zu erwirtschaften. Ein Veranlagungsergebnis, welches auf hohe langfristige Erträge abzielt, steht im Vordergrund. Dieses Veranlagungsergebnis kann kurzfristig stark schwanken. Die langfristigen Ertragschancen und die damit verbundenen Risiken sind hoch.
Die ausgewogene VG 151
Das Ertragsziel der VG 151 besteht einerseits im Erreichen des Rechnungszinses (für die Leistungsberechtigten) als auch eines durchschnittlichen Kapitalwachstums (für die Anwartschaftsberechtigten). Die Anlagepolitik der VG 151 ist demzufolge ausgewogen ausgerichtet und verfolgt in einer Strategie mit mittlerem Risiko ein langfristig durchschnittliches Kapitalwachstum. Dieses soll durch eine ausgewogene Kombination unterschiedlich chancen- und risikobehafteter Vermögenswerte bei größtmöglicher Risikostreuung erreicht werden. Während des Kalenderjahres kann die Asset Allocation von den strategischen Quoten abweichen. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.
Die konservative VG 150
Das Ertragsziel der VG 150 ist der Rechnungszins. Die Anlagepolitik der VG 150 ist demzufolge konservativ ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, möglichst gleichbleibende Erträge in Höhe des Ertragszieles zu erwirtschaften, trotzdem kann die Erreichung des Ertragszieles nicht garantiert werden. Ein möglichst wenig schwankendes Veranlagungsergebnis steht im Vordergrund, trotzdem besteht ein – wenn auch vergleichsweise moderates – Veranlagungsrisiko. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.
Aktuell wird Ihr Pensionskapital in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) 218 mit einer ausgewogenen Veranlagungsausrichtung geführt. In einer VRG werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Anwartschafts- und Leistungsberechtigte (AWB und LB) gemeinsam veranlagt, obwohl diese beiden Gruppen grundsätzlich unterschiedliche Erwartungshaltungen haben: AWB erwarten bis zum Pensionsantritt einen möglichst hohen Kapitalaufbau, LB (Pensionsbezieher:innen) eine zumindest konstante Pensionsentwicklung. Der notwendige Kompromiss hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Ertragszuwachs bei AWB geringer als möglich ausgefallen ist.
Durch die Umgestaltung des Pensionskassenmodells in ein Lebensphasenmodell mit Automatik (Automatikmodell 57/62), können AWB durch eine dynamischere Veranlagung von höheren Ertragschancen profitieren. Eine risikoreichere Veranlagungsstrategie mit höherem Aktienanteil und dem Verzicht auf kurzfristige Risikoabsicherungen kann – trotz höherer Volatilität und größerer kurzfristiger Verlustrisiken – langfristig im Durchschnitt zu einem stärkeren Kapitalaufbau führen.
Umgekehrt kann es insbesondere für Personen, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen, sinnvoll sein, auf eine konservativere Veranlagungsstrategie umzusteigen, da diese in der Regel mit geringeren kurzfristigen Verlustrisiken und geringeren Ergebnisschwankungen verbunden ist.
Durch eine an die jeweilige Lebensphase angepasste Veranlagungsstrategie besteht daher die Chance, bis zum Pensionsantritt ein höheres Endvermögen zu erreichen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich daher entschlossen, diese Umgestaltung umzusetzen.
Wechsel in das Automatikmodell 57/62
Unabhängig von Ihrem Alter haben Sie die Möglichkeit, mit 1.1.2027 in das neue Automatikmodell 57/62 zu wechseln. Wenn Sie das Angebot der Umstellung Ihres Pensionskassenmodells nutzen möchten, müssen Sie aktiv tätig werden! Eine automatische Umstellung findet nicht statt.
Wenn Sie die Erklärung zur Modellumstellung fristgerecht abgegeben haben, wird Ihr gesamtes Pensionskapital mit 1.1.2027 in jene Veranlagungsgemeinschaft übertragen, die aufgrund Ihres im Jahr 2026 erreichten Alters relevant ist.
- Geburtsjahrgänge 1970 und jünger: dynamische VG 152
- Geburtsjahrgänge 1964 und älter: konservative VG 150
- Geburtsjahrgänge dazwischen: ausgewogene VG 151
Ihr aktuelles Pensionskassenmodell ist mit einer sogenannten Mindestertragsgarantie ausgestattet. Die Mindestertragsgarantie ist jedoch in einem Lebensphasenmodell nicht darstellbar und fällt daher mit der Modellumstellung auf das Automatikmodell 57/62 weg. Dafür besteht im Automatikmodell 57/62 über einen längeren Zeitraum die deutlich größere Chance auf eine im Vergleich bessere Kapitalentwicklung und damit eine höhere Antrittspension.
- Die Mindestertragsgarantie ist die Mindestverzinsung auf das verwaltete Kapital, die eine Pensionskasse erreichen muss. Die Höhe dieser Mindestverzinsung wird über den Durchschnitt der letzten 5 Jahre berechnet und ist daher variabel. Der Referenzzinssatz zum 31.12.2025 beträgt 0,20%, d.h. die Mindestertragsgarantie greift erst, wenn dieser minimale Wert im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre unterschritten wird.
- Aufgrund der Durchschnittsberechnung kann es in einzelnen Jahren innerhalb des Durchrechnungszeitraumes auch dazu kommen, dass keine Verzinsung des Kapitals erfolgt oder Kapitalverluste stattfinden, ohne dass die Garantie greift.
- Leistungen aus dem Titel Mindestertragsgarantie können nur Pensionist:innen (Leistungsberechtigte) beziehen. Anwartschaftsberechtigte haben daher erst ab Pensionsantritt die Möglichkeit, Leistungen aus der Mindestertragsgarantie zu erhalten.
- Die Garantieleistung besteht in einem Einmaleffekt. Nach Ablauf der Beobachtungsperiode wird die Jahrespension durch eine einmalige Zuzahlung für ein Kalenderjahr auf jenes Ausmaß gestellt, das sie bei einer Kapitalverzinsung in Höhe des Referenzzinssatzes erreicht hätte. Es erfolgt kein Kapitaleinschuss der Pensionskasse auf das Konto des Leistungsberechtigten.
- Für die Entwicklung der laufenden Pension ist in erster Linie der Rechnungszins maßgeblich. Bei Pensionsantritt wird das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Kapital in eine lebenslange Pension umgewandelt, die gleichbleibt, sofern die Pensionskasse jährlich ein Ergebnis in Höhe des Rechnungszinssatzes erzielt. Wird dieser nicht erreicht, muss die Pension gekürzt werden. Die Mindestertragsgarantie schließt daher eine Pensionskürzung nicht aus, sondern begrenzt unter extremen Umständen (wenn über die letzten 5 Jahre eine durchschnittliche jährliche Verzinsung in Höhe des jeweils geltenden Referenzzinssatzes nicht erreicht wird) nur das Ausmaß der Kürzung.
Im Onlineservice Meine VBV (www.meinevbv.at) wird Ihnen die gesetzlich geforderte Wechselinformation zur Verfügung gestellt. Dieses Dokument enthält die Erklärung, mit der Sie die Umstellung in das Automatikmodell 57/62 anstoßen können und mit der Sie gleichzeitig auch den damit verbundenen Verzicht auf die Mindestertragsgarantie erklären.
Damit die Umstellung in das Automatikmodell 57/62 mit 1.1.2027 umgesetzt werden kann, muss die Erklärung bis zum 31.10.2026 bei der VBV-Pensionskasse eingegangen sein. Bei Versäumnis dieser gesetzlichen Frist bleiben Sie im bestehenden Pensionskassenmodell in der VRG 218.
Weitere wichtige FAQ für den Wechsel ins Automatikmodell 57/62
- Mehr als drei Wechsel sind bis zum Pensionsantritt nicht möglich, wobei auch ein Portfoliowechsel im Zuge der Umstellung vom bestehenden Pensionskassenmodell ins Automatikmodell 57/62 mitgezählt wird.
- Der Pensionsantritt ist jedenfalls der letzte mögliche Zeitpunkt zur Ausübung eines Wechsels.
- Die Erklärung der Umstellung muss bis zum 31.10.2026 in der VBV einlangen.
- Jeder Widerspruch gegen einen automatischen Wechsel im Automatikmodell und jeder von der Automatik abweichende Wechsel setzt für seine Rechtswirksamkeit voraus, dass die gesetzlich vorgesehene Information (§ 19b Pensionskassengesetz) durch die Pensionskasse erfolgt ist.
Ja, bei jedem Wechsel einer VRG oder VG wird das gesamte bisher angesparte Kapital übertragen, das sich aus der gesamten bis zum Übertragungsstichtag gebildeten Deckungsrückstellung und Schwankungsrückstellung ergibt. Die Übertragung von Teilbeträgen ist nicht zulässig. Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Nein. Abgesehen von der Mindestertragsgarantie bleiben sonstige Vertragsinhalte wie Beitragshöhe, Leistungsvoraussetzungen, Kosten etc. unverändert. Ebenso hat die Umgestaltung KEINE Auswirkungen auf die Rechnungsparameter (Rechnungszins und rechnungsmäßiger Überschuss), die Ihnen in Ihrem Pensionskassenmodell zugeordnet sind.
In den nächsten Monaten wird es unterschiedliche Informationsveranstaltungen mit Expert:innen der VBV-Pensionskasse geben. Details dazu werden Ihnen von Ihrem Arbeitgeber kommuniziert.
Nützen Sie dieses Angebot auch, um sich generell über Ihr Pensionskassenmodell zu informieren.
Informationen zum Automatikmodell 57/62 finden Sie außerdem in dieser Broschüre.
Für noch offene Spezialfragen, die einer individuellen Beratung bedürfen, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
Sie erreichen uns Mo. - Do. von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 01/240 10-689 oder per E-Mail unter modell[at]vbv.at.
Sie können uns auch im Onlineservice Meine VBV eine Nachricht schicken.
Postalisch erreichen Sie uns unter:
VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft
Obere Donaustraße 49-53
1020 Wien
Abkürzungen
Zur besseren Lesbarkeit werden häufig verwendete Begriffe abgekürzt.
AWB
Anwartschaftsberechtigte:r
BKV
Betriebliche Kollektivversicherung
LB
Leistungsberechtigte:r (Pensionist:in)
PKG
Pensionskassengesetz
VG
Veranlagungsgemeinschaft
VRG
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft