Garantiepension

Modell Garantiepension

Spezielle Garantievariante für Personen ab der Vollendung des 55. Lebensjahres

Die VBV-Garantiepension ist eine spezielle Garantievariante für Berechtigte der VBV-Pensionskasse. Ab Pensionsantritt wird die Pension garantiert!

Was ist die Garantiepension?

Bei der Garantiepension kann die Pension niemals unter den Wert der ersten Monatspension fallen. Alle fünf Jahre wird die Garantie gemäß den gesetzlichen Richtlinien erhöht.

 

Die Garantieleistung ist im §12a PKG genau definiert. Alle Berechtigten dieses Modells werden in einer eigenen, defensiven VRG, einer sogenannten Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, geführt. Für diese Form der defensiven Veranlagung gelten besonders strenge Richtlinien.

Wer kann die Garantiepension in Anspruch nehmen?

Ein älteres Pärchen sitzt entspannt auf einer Parkbank.

Eine besondere vertragliche Grundlage mit dem Arbeitgeber ist nicht notwendig.

Grundsätzlich kann jede:r Mitarbeiter:in,

  • der:die in einem beitragsorientierten VBV-Pensionskassenmodell einbezogen ist,
  • ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Pensionsantritt individuell in dieses neue Pensionsmodell mit Garantie wechseln.

Kontakt & Beratung

Unsere Mitarbeiter:innen der VBV-Serviceline helfen Ihnen gerne weiter!