Eine besondere vertragliche Grundlage mit dem Arbeitgeber ist nicht notwendig.
Grundsätzlich kann jede:r Mitarbeiter:in,
- der:die in einem beitragsorientierten VBV-Pensionskassenmodell einbezogen ist,
- ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Pensionsantritt individuell in dieses neue Pensionsmodell mit Garantie wechseln.