IT-Firmenpension Plus
IT´s Magic - bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen ein besonderes Benefit!
Sie möchten in Ihrem Unternehmen attraktive Benefits anbieten und mit vertretbaren Kosten große Wirkung erzielen, damit neue engagierte Mitarbeiter:innen finden und langfristig an Ihr Unternehmen binden? Dann ist die IT-Firmenpension Plus die richtige Lösung für Sie!
Basis ist eine Gehaltsumwandlung, die im § 19a des IT-Kollektivvertrages geregelt ist. Zusätzlich zu dieser Gehaltsumwandlung, wie bei der „klassischen“ IT-Firmenpension, belohnen Sie aber alle Mitarbeiter:innen, die von dieser Gehaltsumwandlung Gebrauch machen mit einem zusätzlichen (von Ihnen festgelegten) Arbeitgeber-Zusatzbeitrag.
Vorteile der IT-Firmenpension Plus
Arbeitgeber
- Attraktive Sozialleistung, um sich beim Recruiting von anderen Unternehmen abzuheben
- Mitarbeiter:innen, die am Modell nicht teilnehmen wollen, müssen nicht. Für sie entstehen auch keine Kosten
- Durch Selbstbeteiligung der Mitarbeiter:innen gibt es eine hohe Identifikation mit der Sozialleistung
- Durch den Steuereffekt entsteht ein entsprechend großer finanzieller Hebel, wodurch der Nutzen für die Mitarbeiter:innen äußerst hoch ist
- Arbeitergeber-Zusatzbeitrag als nachhaltiges Benefits für Ihre Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen
- Aufbau einer ergänzenden Alterspension, eine der wichtigsten und nachhaltigsten Sozialleistungen überhaupt
- Auf das Firmenpensionskonto wird trotz geringen eigenen Beitrags ein sehr hoher Gesamtbeitrag eingezahlt
- Höhere Leistungen als bei privater Veranlagung
- „Brutto-für-netto“ ansparen: Pensionskassenbeiträge sind von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit
- KESt- und KÖSt-freie Veranlagung durch die Pensionskasse
- Die Einkommensteuer wird erst in der Pensionsauszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogression in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiveinkommen
- Die Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Leistung direkt gegen die Pensionskasse und sind somit im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt
IT-Firmenpension Plus - ein Beispiel
Ing. Thomas Mustermann wandelt einen Gehaltsbestandteil von zum Beispiel EUR 1.400,– pro Jahr (EUR 100,- x 14) in einen Pensionskassenbeitrag um. Dieser Beitrag kann „brutto-für-netto“ für die Firmenpension verwendet werden, da Pensionskassenbeiträge von ASVG-Abgaben und Lohnsteuer befreit sind. Je nach Steuerklasse „verzichtet“ Thomas Mustermann daher nur auf rund EUR 746,– Nettogehalt, erhält aber die vollen EUR 1.400,– auf das Firmenpensionskonto.
Der Arbeitgeber verdoppelt nun zum Beispiel diesen Beitrag (Matching Contribution). Dadurch erhält Thomas Mustermann einen Zusatzbeitrag in der gleichen Höhe. Der jährliche Pensionskassenbeitrag beläuft sich somit auf insgesamt EUR 2.800,–.
Der Arbeitgeber erspart sich durch die Gehaltsumwandlung von EUR 1.400,– rund EUR 365,– an Lohnnebenkosten, weil das zu versteuernde Gehalt nach der Gehaltsumwandlung um diesen Betrag niedriger ist. Deshalb muss der Arbeitgeber für den Gesamtbeitrag von EUR 2.800,– nur rund EUR 1.035 ,– aufwenden - IT´s Magic!
Abwicklung im Unternehmen
So setzen Sie die IT-Firmenpension Plus im Unternehmen um:
Unternehmen können die IT-Firmenpension Plus in wenigen Schritten umsetzen, der administrative Aufwand liegt bei der VBV-Pensionskasse.
1
Unternehmen entschließt sich zur Umsetzung
Das Unternehmen ermöglicht die Teilnahme an der steuerbegünstigten Pensionsvorsorge. Es wird eine Betriebsvereinbarung oder eine Einzelvereinbarung abgeschlossen.
2
VBV-Expert:innen informieren über alle Möglichkeiten
Die Berater:innen der VBV informieren die Mitarbeiter:innen über alle Möglichkeiten und Details im Rahmen von Informationsveranstaltungen.
3
Mitarbeiter:innen entscheiden individuell über die Teilnahme
Die Mitarbeiter:innen entscheiden selbst, ob sie am Pensionskassenmodell mittels Gehaltsumwandlung teilnehmen wollen. Das Unternehmen leistet nur für diese Personen Beiträge.
Umsetzungsmöglichkeiten
§ 19a Beiträge an Pensionskassen
Auszug aus dem IT-Kollektivvertrag:
(1) Gemäß § 26 Z 7 EStG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten.
(2) In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die in den §§ 15 ff des Kollektivvertrags festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeitgeberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls zur Auszahlung gelangen müssen.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die IT-Firmenpension Plus erfahren? Wir beraten Sie gerne!
