Modell für Kollektivverträge
Kostenneutrale Firmenpensionen durch Kollektivverträge
Einige wenige österreichische Kollektiverträge ermöglichen es Unternehmen, Firmenpensionsmodelle ohne Zusatzkosten umzusetzen. Sie können dadurch sogar Geld sparen. Ein Vorzeigemodell - nicht nur in Krisenzeiten!
Als erster Kollektivvertrag in Österreich ermöglichte der IT-KV 2012 Firmenpensionen ohne Zusatzkosten umzusetzen. Das bedeutet, bestehende Gehaltsbestandteile können „brutto-für-netto“ in einen Beitrag zur Pensionskasse umgelenkt werden.
Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Unternehmen spart Lohnnebenkosten für jene Gehaltsbestandteile, die in die Pensionskasse umgelenkt werden. Die Mitarbeiter sparen aus dem unversteuerten Einkommen für ihre Pension an. Daher ergibt sich aus der Gehaltsumwandlung eine deutlich höhere Leistung als bei einer privaten Vorsorge.
So funktioniert es:
Dieses Modell kann von allen Arbeitnehmern, die dem IT-KV unterliegen, in Anspruch genommen werden.
Die Teilnahme am Pensionsmodell entscheidet jeder Mitarbeiter individuell. Folgende Umsetzungsmöglichkeiten bestehen:
- Pensionskassen-Beitrag anstelle einer zukünftigen Gehaltserhöhung
- Umlenkung fixer Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse
- Umlenkung variabler Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse (z. B. Prämien, Bonuszahlungen)
- Ein flexibleres, modernes Gesamtvergütungssystem steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens.
- Bis zu 30,8% Lohnnebenkosten einsparen! Für Gehaltsbestandteile, die im Rahmen der Bezugsumwandlung nicht mehr bar ausbezahlt, sondern in die Pensionskasse einbezahlt werden fallen keine Lohnnebenkosten an.
- Einfache Abwicklung, da der administrative Aufwand bei der Pensionskasse liegt.
- Mehr Pension als bei privater Veranlagung
- Eine attraktive Pensionsvorsorge zur Absicherung des Lebensstandards im Alter.
- „Brutto-für-netto“ für die Pension ansparen, denn Pensionskassenbeiträge sind befreit von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen. KESt-freie Veranlagung durch die Pensionskasse.
- Die Einkommensteuer wird erst in der Pensionsauszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogression in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiveinkommen.
- Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Leistung direkt gegen die Pensionskasse und sind somit im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
- Kollektivvertrag für Angestellte der IT-Branche (seit 2012)
- Kollektivvertrag für Angestellte der Baubranche (seit 2013)
- Kollektivvertrag für Versicherungsangestellte (seit 2014)
- Kollektivvertrag für Mitarbeiter der holzverarbeitenden Industrie und Sägeindustrie (seit 2015)
- Kollektivvertrag für Angestellte und Arbeiter in Spedition und Logistik (seit 2015)
Die Abwicklung im Unternehmen erfolgt in folgenden Schritten:
Weitere Informationen
Folder IT-KV (PDF)
Ihr Kontakt zu KV-Modellen
Tel.: +43 1 240 10-130
E-Mail: r.simader[at]vbv.at