IT-Firmenpension

Firmenpension IT-Kollektivvertrag Gehaltsumwandlung

Kostenneutrale Firmenpensionen für die IT-Branche

Als erster Kollektivvertrag in Österreich ermöglichte der IT-Kollektivvertrag (IT-KV), Firmenpensionen ohne Zusatzkosten umzusetzen. Das bedeutet, dass bestehende Gehaltsbestandteile „brutto-für-netto“ in einen Beitrag zur Pensionskasse umgelenkt werden können. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen.

Mit dem IT-Kollektivvertrag können Sie als Arbeitgeber ohne Zusatzkosten ein Firmenpensionsmodell einrichten und sparen dabei die Lohnnebenkosten für jene Gehaltsbestandteile, die in die Pensionskasse umgelenkt werden. Ihre Mitarbeiter:innen können auf freiwilliger Basis am Pensionskassenmodell teilnehmen und damit „brutto-für-netto“ für die Pension vorsorgen. Daher ergibt sich aus der Gehaltsumwandlung eine deutlich höhere Leistung als bei einer privaten Vorsorge.

So funktioniert die IT-Firmenpension

Dieses Modell kann von allen Arbeitnehmer:innen, die dem IT-KV unterliegen, in Anspruch genommen werden. Das Unternehmen schließt eine Betriebsvereinbarung bzw. eine schriftliche Einzelvereinbarung ab. Die Teilnahme am Pensionsmodell "IT-Firmenpension" entscheidet jede:r Mitarbeiter:in individuell. 

 

Die IT-Firmenpension kann von Arbeitgebern ohne Zusatzkosten angeboten werden und bietet steuerliche Vorteil für Unternehmen und Mitarbeiter:innen.

Vorteile der IT-Firmenpension

Arbeitgeber

  • Firmenpension ohne Zusatzkosten umsetzen
  • Ein flexibleres, modernes Gesamtvergütungssystem steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens
  • Bis zu 30,8% Lohnnebenkosten für die eingezahlten Beiträge einsparen! Für Gehaltsbestandteile, die in die Pensionskasse einbezahlt werden, fallen keine Lohnnebenkosten an
  • Einfache Abwicklung, da der administrative Aufwand bei der Pensionskasse liegt

Mitarbeiter:innen

  • Eine attraktive Pensionsvorsorge
  • Höhere Leistungen als bei privater Veranlagung
  • „Brutto-für-netto“ ansparen: Pensionskassenbeiträge sind von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit
  • KESt- und KÖSt-freie Veranlagung durch die Pensionskasse
  • Die Einkommensteuer wird erst in der Pensionsauszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogression in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiveinkommen
  • Die Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Leistung direkt gegen die Pensionskasse und sind somit im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt

Abwicklung im Unternehmen

So setzen Sie die IT-Firmenpension im Unternehmen um:

Unternehmen können die IT-Firmenpension in wenigen Schritten umsetzen, der administrative Aufwand liegt bei der VBV-Pensionskasse.

1

Unternehmen entschließt sich, die IT-Firmenpension umzusetzen

Das Unternehmen ermöglicht die Teilnahme an der steuerbegünstigten Pensionsvorsorge. Es wird eine Betriebsvereinbarung oder eine Einzelvereinbarung abgeschlossen.

2

VBV-Expert:innen informieren über alle Möglichkeiten

Die Berater:innen der VBV informieren die Mitarbeiter:innen über alle Möglichkeiten und Details im Rahmen von Informationsveranstaltungen.

3

Mitarbeiter:innen entscheiden individuell über die Teilnahme

Die Mitarbeiter:innen entscheiden selbst, ob sie am Pensionskassenmodell mittels Gehaltsumwandlung teilnehmen wollen. Das Unternehmen leistet nur für diese Personen Beiträge.

Umsetzungsmöglichkeiten

Möglichkeiten

Folgende Umsetzungsmöglichkeiten für die IT-Firmenpension bestehen:

  • Pensionskassenbeitrag anstelle einer zukünftigen Gehaltserhöhung
  • Umlenkung fixer Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse
  • Umlenkung variabler Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse (z. B. Prämien, Bonuszahlungen)

§ 19a Beiträge an Pensionskassen

Auszug aus dem IT-Kollektivvertrag:

(1) Gemäß § 26 Z 7 EStG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten.

(2) In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die in den §§ 15 ff des Kollektivvertrags festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeitgeberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls zur Auszahlung gelangen müssen.

Weitere Informationen

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Angelika Wallner, Abteilungsleitung Vertrieb und Beratung

Angelika Wallner

Abteilungsleitung Vertrieb, Beratung

sales[at]vbv.at