IT-Firmenpension Plus
IT´s Magic - bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen besondere Benefits!
Sie möchten in Ihrem Unternehmen attraktive Benefits anbieten und mit vertretbaren Kosten große Wirkung erzielen, damit neue engagierte Mitarbeiter:innen finden und langfristig an Ihr Unternehmen binden? Dann ist die IT-Firmenpension Plus die richtige Lösung für Sie!
Basis ist eine Gehaltsumwandlung, die im § 19a des IT-Kollektivvertrages geregelt ist. Zusätzlich zu dieser Gehaltsumwandlung, wie bei der „klassischen“ IT-Firmenpension, belohnen Sie aber alle Mitarbeiter:innen die von dieser Gehaltsumwandlung Gebrauch machen mit einem zusätzlichen (von Ihnen festgelegten) Arbeitgeber-Zusatzbeitrag.
Warum ist diese Variante sowohl für Unternehmen als auch Mitarbeiter:innen so attraktiv?
- Sie ersparen sich bei der Gehaltsumwandlung Lohnnebenkosten, wodurch sich Ihr Arbeitgeber-Zusatzbeitrag teilweise selbst finanziert.
- Sie bieten damit eine echte Sozialleistung, die sich Ihre Mitarbeiter:innen nicht selbst bezahlen.
- Sie haben eine besondere Treffsicherheit, weil Sie nur für jene Personen Zusatzbeiträge zahlen, die eine Firmenpension durch eine eigene Gehaltsumwandlung wertschätzen. Für alle anderen haben Sie keinen Aufwand.
- Attraktive Sozialleistung, um sich beim Recruiting von anderen Unternehmen abzuheben
- Mitarbeiter:innen, die am Modell nicht teilnehmen wollen, müssen nicht. Für sie entstehen auch keine Kosten
- Durch Selbstbeteiligung der Mitarbeiter:innen gibt es eine hohe Identifikation mit der Sozialleistung
- Durch den Steuereffekt entsteht ein entsprechend großer finanzieller Hebel, wodurch der Nutzen für die Mitarbeiter:innen äußerst hoch ist
- Aufbau einer ergänzenden Alterspension, eine der wichtigsten und nachhaltigsten Sozialleistungen überhaupt
- Auf das Firmenpensionskonto wird trotz geringen eigenen Beitrags ein sehr hoher Gesamtbeitrag eingezahlt
- Höhere Leistungen als bei privater Veranlagung
- „Brutto-für-netto“ ansparen: Pensionskassenbeiträge sind von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit
- KESt- und KÖSt-freie Veranlagung durch die Pensionskasse
- Die Einkommensteuer wird erst in der Pensionsauszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogression in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiveinkommen
- Die Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Leistung direkt gegen die Pensionskasse und sind somit im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt
Ing. Thomas Mustermann wandelt einen Gehaltsbestandteil von zum Beispiel EUR 1.400,– pro Jahr (EUR 100,- x 14) in einen Pensionskassenbeitrag um. Dieser Beitrag kann „brutto-für-netto“ für die Firmenpension verwendet werden, da Pensionskassenbeiträge von ASVG-Abgaben und Lohnsteuer befreit sind. Je nach Steuerklasse „verzichtet“ Thomas Mustermann daher nur auf rund EUR 746,– Nettogehalt, erhält aber die vollen EUR 1.400,– auf das Firmenpensionskonto.
Der Arbeitgeber verdoppelt nun zum Beispiel diesen Beitrag (Matching Contribution). Dadurch erhält Thomas Mustermann einen Zusatzbeitrag in der gleichen Höhe. Der jährliche Pensionskassenbeitrag beläuft sich somit auf insgesamt EUR 2.800,–.
Der Arbeitgeber erspart sich durch die Gehaltsumwandlung von EUR 1.400,– rund EUR 365,– an Lohnnebenkosten, weil das zu versteuernde Gehalt nach der Gehaltsumwandlung um diesen Betrag niedriger ist. Deshalb muss der Arbeitgeber für den Gesamtbeitrag von EUR 2.800,– nur rund EUR 1.035 ,– aufwenden - IT´s Magic!
Die IT-Firmenpension Plus kombiniert nun diese klassische Gehaltsumwandlung über den IT-KV mit einem sogenannten Matching-Contribution-Modell. Das heißt, dass der Arbeitgeber nur für jene Mitarbeiter:innen Beiträge in die Pensionskasse einzahlt, die von der Gehaltsumwandlung (auf freiwilliger Basis) Gebrauch machen.
Der Vorteil dieser Kombination (Gehaltsumwandlung plus Zusatzbeitrag des Arbeitgebers) ist, dass sowohl Mitarbeiter:innen als auch Arbeitgeber mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand eine hohe Firmenpension finanzieren können. Deshalb nennen wir dieses Modell auch gerne „Magic Contribution“, statt Matching Contribution - IT´s Magic!
Unternehmen können die IT-Firmenpension in wenigen Schritten umsetzen, der administrative Aufwand liegt bei der VBV-Pensionskasse.
- Das Unternehmen entschließt sich, den Mitarbeiter:innen die Teilnahme an der steuerbegünstigten Pensionsvorsorge zu ermöglichen (kein automatischer Rechtsanspruch der Mitarbeiter:innen!).
- Unternehmen und Betriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung ab. In Unternehmen ohne Betriebsrat wird eine schriftliche Einzelvereinbarung abgeschlossen.
- Die Berater:innen der VBV informieren die Mitarbeiter:innen über alle Möglichkeiten und Details im Rahmen von Informationsveranstaltungen.
- Die Mitarbeiter:innen entscheiden individuell, ob sie am Pensionskassenmodell im Wege der Gehaltsumwandlung teilnehmen wollen.
- Das Unternehmen leistet Pensionskassenbeiträge für jene Personen, die sich zu einer Teilnahme entschlossen haben.
(1) Gemäß § 26 Z 7 EStG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten.
(2) In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die in den §§ 15 ff des Kollektivvertrags festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeitgeberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls zur Auszahlung gelangen müssen.
- IT-Firmenpension Plus PDF 2 MB
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