IT-Firmenpension
Kostenneutrale Firmenpensionen für die IT-Branche
Als erster Kollektivvertrag in Österreich ermöglichte der IT-Kollektivvertrag (IT-KV), Firmenpensionen ohne Zusatzkosten umzusetzen. Das bedeutet, dass bestehende Gehaltsbestandteile „brutto-für-netto“ in einen Beitrag zur Pensionskasse umgelenkt werden können. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen.
Mit dem IT-Kollektivvertrag können Sie als Arbeitgeber ohne Zusatzkosten ein Firmenpensionsmodell einrichten und sparen dabei die Lohnnebenkosten für jene Gehaltsbestandteile, die in die Pensionskasse umgelenkt werden. Ihre Mitarbeiter:innen können auf freiwilliger Basis am Pensionskassenmodell teilnehmen und damit „brutto-für-netto“ für die Pension vorsorgen. Daher ergibt sich aus der Gehaltsumwandlung eine deutlich höhere Leistung als bei einer privaten Vorsorge.
IT-Firmenpension: So funktioniert das Modell
Dieses Modell kann von allen Arbeitnehmer:innen, die dem IT-KV unterliegen, in Anspruch genommen werden. Das Unternehmen schließt eine Betriebsvereinbarung bzw. eine schriftliche Einzelvereinbarung ab. Die Teilnahme am Pensionsmodell "IT-Firmenpension" entscheidet jede:r Mitarbeiter:in individuell.
Die IT-Firmenpension kann von Arbeitgebern ohne Zusatzkosten angeboten werden und bietet steuerliche Vorteil für Unternehmen und Mitarbeiter:innen.
- Ein flexibleres, modernes Gesamtvergütungssystem steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens
- Bis zu 30,8 % Lohnnebenkosten für die eingezahlten Beiträge einsparen! Für Gehaltsbestandteile, die in die Pensionskasse einbezahlt werden, fallen keine Lohnnebenkosten an
- Einfache Abwicklung, da der administrative Aufwand bei der Pensionskasse liegt
- Eine attraktive Pensionsvorsorge zur Absicherung des Lebensstandards im Alter
- Höhere Leistungen als bei privater Veranlagung
- „Brutto-für-netto“ ansparen: Pensionskassenbeiträge sind von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit
- KESt- und KÖSt-freie Veranlagung durch die Pensionskasse
- Die Einkommensteuer wird erst in der Pensionsauszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogression in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiveinkommen
- Die Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Leistung direkt gegen die Pensionskasse und sind somit im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt
Unternehmen können die IT-Firmenpension in wenigen Schritten umsetzen, der administrative Aufwand liegt bei der VBV-Pensionskasse.
- Das Unternehmen entschließt sich, den Mitarbeiter:innen die Teilnahme an der steuerbegünstigten Pensionsvorsorge zu ermöglichen (kein automatischer Rechtsanspruch der Mitarbeiter:innen!).
- Unternehmen und Betriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung ab. In Unternehmen ohne Betriebsrat wird eine schriftliche Einzelvereinbarung abgeschlossen.
- Die Berater:innen der VBV informieren die Mitarbeiter:innen über alle Möglichkeiten und Details im Rahmen von Informationsveranstaltungen.
- Die Mitarbeiter:innen entscheiden individuell, ob sie am Pensionskassenmodell im Wege der Gehaltsumwandlung teilnehmen wollen.
- Das Unternehmen leistet Pensionskassenbeiträge für jene Personen, die sich zu einer Teilnahme entschlossen haben.
(1) Gemäß § 26 Z 7 EStG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten.
(2) In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die in den §§ 15 ff des Kollektivvertrags festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeitgeberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls zur Auszahlung gelangen müssen.
Kontakt
Tel.: +43 1 240 10 130
E-Mail: r.simader[at]vbv.at