Beispiel aus der Praxis
Herr Ing. Muster ist angestellter Geschäftsführer und mit 25% an der GmbH beteiligt. Er ist 50 Jahre alt und bezieht ein Gehalt von 140.000,– Euro jährlich. Um die Einkommenslücke zwischen ASVG-Pension (ca. 47.000,– Euro p.a.) und letztem Aktivbezug zu verringern, erteilt die GmbH allen Geschäftsführer:innen mit Arbeitnehmerstatus, was konkret nur auf Herrn Ing. Muster zutrifft, folgende Pensionszusage:
ALTERSPENSION:
Wert heute: 70.000,– Euro p.a.
Hinterbliebenenübergang: 60%
Hieraus ergibt sich folgende Leistung:
Alterspension zu Pensionsalter 65 Jahre: ca. 70.000,– Euro p.a.
Die Finanzierung dieser Pensionszusage erfolgt über Beiträge in der Höhe von ca. 55.000,– Euro jährlich, welche für das Unternehmen zur Gänze als Betriebsausgabe absetzbar sind.