Politiker:innenpension
Die Zukunft absichern – mit einer VBV-Zusatzpension
Ein zweites Standbein für die Pension wird immer wichtiger. Nicht nur Berufstätige in der Privatwirtschaft, auch Politiker:innen können bei der VBV die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge nützen.
Die VBV-Politiker:innenpension kann vom Bundespräsidenten, Mitgliedern der Bundesregierung, NR-Abgeordneten, Bundesrät:innen, Mitgliedern der Landesregierung, Landtagsabgeordneten, Bürgermeister:innen, Bezirksvorsteher:innen, Stadträt:innen und Vize-Bürgermeister:innen (nur bei Statutarstädten) in Anspruch genommen werden.
Weitere Möglichkeiten
Vorsorge für Bedienstete der Gemeinde
Gemeindebedienstete sind das Bindeglied zwischen Bürger:innen und Institutionen. Sie übernehmen entscheidende Aufgaben im sozialen Zusammenleben. Diesen Einsatz belohnen viele Gemeinden bereits und haben für ihre Bediensteten eine Pensionsvorsorge abgeschlossen. Damit ist der Lebensstandard auch nach der Pensionierung optimal gesichert.
Vorsorge in ausgelagerten Kommunalbetrieben
Wasserverbände, Abgabenverbände, Bauhöfe, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.
Auch die Mitarbeiter:innen in gemeindenahen Betrieben leisten wichtige Dienste im Interesse der Allgemeinheit. Um das Engagement der Arbeitnehmer:innen entsprechend zu honorieren, ist ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell die ideale Ergänzung zum Gehalt. Die Beiträge des Unternehmens werden als Betriebsausgabe anerkannt.
Vorteile für
Dienstgeber
- Stärkung der Mitarbeiterbindung: die Treue zum Dienstgeber wird belohnt
- Pensionskassenbeiträge sind frei von Lohnnebenkosten. Dadurch sind sie kostengünstiger als eine entsprechende Gehaltserhöhung.
- Individuell & optimal: maßgeschneiderte Vorsorgemodelle für Ihre Gemeindebediensteten
- Einfache und rasche Abwicklung
- Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben (interessant für ausgelagerte kommunale Betriebe).
- Kompensation für notwendige Änderungen im Dienstrecht
Dienstnehmer:innen
- Verbesserung des Lebensstandards im Ruhestand durch die Zusatzpension
- Pensionsleistung kann durch freiwillige Eigenbeiträge der Dienstnehmer:innen erhöht werden (bis zu 1.000,– Euro jährlich werden mit einer staatlichen Prämie gefördert!).
- Steuerfreies Ansparen auf die Zusatzpension möglich: Die Steuerbelastung verschiebt sich auf den Zeitraum des Pensionsbezuges (niedrigere Steuerprogression).
- Erworbene Ansprüche bleiben auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen (Dienstgeberbeiträge sind spätestens nach drei Jahren unverfallbar, Eigenbeiträge sofort).
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die Politiker:innenpension erfahren? Wir beraten Sie gerne!
